Offenlegung angefragter Informationen


Regierung: Staatswohl verhindert Antwort auf Marsalek-Fragen
Die erbetenen Informationen berührten in ihrer Detailtiefe "derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen", dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht "in diesem besonderen Einzelfall wesentlich überwiegt"




Die Bundesregierung erklärt in ihrer Antwort (20/2003) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/1694) zum flüchtigen Ex-Wirecard-Manager Jan Marsalek, einige Fragen nicht beantworten zu können. Dies betreffe solche Informationen, die "in besonders hohem Maße das Staatswohl berühren". Das Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung finde seine Grenzen in den "schutzwürdigen Interessen des Staatswohls", schreibt die Regierung.

Eine Offenlegung der angefragten Informationen bärge die Gefahr, dass "Einzelheiten zur konkreten Methodik und zu in hohem Maße schutzwürdigen spezifischen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes (BND)" bekannt würden. Sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure könnten Rückschlüsse auf spezifische Vorgehensweisen und Fähigkeiten des BND ziehen. Auch könnten Grundrechte Dritter berührt werden, was "negative Auswirkungen auf die Kooperationsbereitschaft Dritter dem BND gegenüber haben könnte".

Folgenschwere Einschränkungen der Informationsgewinnung und Analysefähigkeit könnten die Folge sein, so die Regierung, womit letztlich der gesetzliche Auftrag des BND nicht mehr "sachgerecht erfüllt werden könnte". Die erbetenen Informationen berührten in ihrer Detailtiefe "derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen", dass das Staatswohl gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht "in diesem besonderen Einzelfall wesentlich überwiegt".

Die Linke wollte von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob der BND das Bundeskanzleramt 2021 über den Aufenthaltsort Marsaleks und das russische Angebot einer Kontaktaufnahme mit Marsalek informiert hat. Sie wollte ebenfalls erfahren, weshalb die ermittelnde Staatsanwaltschaft München nicht direkt informiert wurde, nachdem die Informationen im Bundeskanzleramt bekannt wurden. Die Fraktion interessierte ferner, ob und gegebenenfalls welche Forderungen die russische Seite für das Zustandekommen eines Gesprächs oder einer Vernehmung mit Marsalek gestellt hat. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 07.06.22
Newsletterlauf: 22.08.22


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