Zahlreiche Vorgaben und sehr umfangreich
Haltung der Bundesregierung zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115
Position zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln noch offen
Die Bundesregierung hat noch keine abschließende Positionierung zu der von der EU-Kommission geplanten Neuordnung zum Verwenden von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft vorgenommen. Das geht aus einer Antwort (20/3227) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/3113) der CDU/CSU-Fraktion hervor.
Grundsätzlich begrüße die Bundesregierung das Bestreben der EU-Kommission, den Pflanzenschutz auf EU-Ebene weiter zu harmonisieren. Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf einer Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln enthalte zahlreiche Vorgaben und sei sehr umfangreich.
Eine abschließende Positionierung zu den einzelnen Punkten ließe zudem noch auf sich warten, weil die Europäische Kommission begleitend zur Vorlage des Verordnungsentwurfs eine eigene Folgenabschätzung veröffentlicht habe.
Darüber hinaus habe die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission eine Studie zu den Auswirkungen der Umsetzung der Strategien des Europäischen Green Deals in Auftrag gegeben, und weitere Interessengruppierungen, Forschungsstellen und verschiedene Universitäten hätten eigene Studien zu den Folgen der Umsetzung des Green Deals publiziert, diese Materialien gelte es abzuwarten und auszuwerten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 26.09.22
Newsletterlauf: 25.11.22
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Strengere Grenzwerte für Luftschadstoffe, darauf zielt eine Verordnung (20/8106) der Bundesregierung zur Änderung zweier bestehender Verordnungen: der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes -17. BImSchV) und der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV).
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