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De-Mail-Gesetz kommt zügig voran


Mit der De-Mail zukünftig sicher, verbindlich und nachweisbar elektronische Nachrichten miteinander austauschen
Wichtiger Schritt zu mehr Datenschutz und Datensicherheit im Internet


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(19.07.10) - Die Abstimmung mit den Ländern und die Anhörung der Verbände zum De-Mail-Gesetz haben begonnen. Das De-Mail-Gesetz ist die Grundlage für die De-Mail. Der heutigen E-Mail fehlen grundlegende Sicherheitsfunktionen für den elektronischen Nachrichtenaustausch wie Verschlüsselung, sichere Identität der Kommunikationspartner und Nachweisbarkeit (Versand-/Zustellnachweise). Die De-Mail macht diese Sicherheitsfunktionen einfach nutzbar und damit breit verfügbar.

Das Bundesministerium des Innern koordiniert das Projekt und schafft mit dem De-Mail-Gesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die technischen Konzepte werden unter enger Einbindung der Wirtschaft erarbeitet. Realisiert und betrieben wird De-Mail von staatlich zugelassenen und in der Regel privaten Anbietern – den De-Mail-Providern.

Bundesinnenminister Dr. de Maizière, sagte: "Mit De-Mail werden wir noch in diesem Jahr die Voraussetzungen für eine zweite Generation der E-Mail schaffen, mit der Bürger, Unternehmen und Verwaltung zukünftig sicher, verbindlich und nachweisbar elektronische Nachrichten miteinander austauschen können. Da De-Mail von privaten De-Mail-Providern angeboten wird, die staatlich zugelassen sind, gehen wir hier einen wichtigen Schritt hin zu mehr Selbstbestimmung in der Informationsgesellschaft und zu mehr Datenschutz und Datensicherheit im Internet."

Der erste Impuls des Bundesministeriums des Innern zur Entwicklung von De-Mail wurde von der Wirtschaft schnell und mit großem Engagement aufgegriffen. Sie hat De-Mail mit erheblichen eigenen Ressourcen voran gebracht.

Hierzu sagte der Bundesminister des Innern:
"Die beteiligten Unternehmen haben uns mit ihren Erfahrungen und Hinweisen dabei unterstützt, das Konzept von De-Mail immer weiter zu verbessern. Mein Dank gilt der Deutschen Telekom AG und United Internet (WEB.DE, GMX), die sich als künftige De-Mail-Provider von der ersten Stunde an im De-Mail-Projekt engagiert haben, aber auch der Deutschen Post AG und weiteren an De-Mail interessierten Providern, die im weiteren Projektverlauf wichtige Anregungen gegeben haben – darunter auch mittelständische Anbieter wie z.B. Mentana Claimsoft. Mir ist wichtig, dass De-Mail Anbieter-übergreifend der 'gemeinsame Nenner' für die zweite Generation der E-Mail wird. Ausgehend von diesem gemeinsamen Nenner eröffnet sich genug Raum für einen lebhaften Markt an Mehrwertdiensten und Zusatzangeboten der einzelnen Anbieter.

In diesem Sinne freue ich mich auf die Anregungen der Länder und der Verbände im aktuellen Gesetzgebungsverfahren, das wir Ende 2010 abschließend wollen."
(Bundesinnenministerium: ra)

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Meldungen: Gesetze

Strafrechtliche Ermittlungen und Anwaltsschutz Zukünftig sollen sich keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Anwälte richten, die mit einem strafrechtlichen Fall befasst sind. Zu diesem Vorhaben hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/2637) vorgelegt. Anwälte dürften dann beispielsweise nicht mehr abgehört werden und es dürften keine Akten von Mandanten in ihren Büros beschlagnahmt werden.

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Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Web Die SPD-Fraktion möchte den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessern. In einem Gesetzentwurf (17/2409) drängt sie, die sogenannte ”Button"-Lösung einzuführen. Ein im Internet geschlossener Vertrag würde demnach nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher einen gesonderten, besonders grafisch hervorgehobenen Hinweis (”button"), auf dem der Preis enthalten sei, durch Anklicken bestätigen würde.

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Missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte Finanztransaktionen, die für die Stabilität der Märkte eine Bedrohung darstellen, sollen verboten werden. Dies sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte (17/1952) vor.

Eigenkapitalanforderungen für Kredite Die Deutsche Bundesregierung will mehrere Vorschläge des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (17/1720) aufnehmen.

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Informationsaustausch in Steuersachen Die Bundesrepublik Deutschland und das Fürstentum Liechtenstein wollen den Informationsaustausch in Steuersachen verbessern. Die Regierung des Fürstentums sei bereit, den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke zu akzeptieren, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. September 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen (17/1701).

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Entgeltuntergrenze für Grundpflegeleistungen Koalition will bei Arzneimitteln sparen