Textversion
Gesetze/Standards Markt Produkte Services Branchen Whitepapers Fachbeiträge Schwerpunkte Webinare CCZ Literatur Governance Compliance-Archiv Compliance-Lexikon Success Stories Wer bietet was? Sponsoren Schulungen Security-News Compliance-Shop Specials Unternehmensprofile
Home Gesetze/Standards Deutschland Gesetze

Gesetze/Standards


Bundesnetzagentur Datenschutz und Compliance Deutschland EU & Europa Kartellrecht USA

Gesetze Politik Standards und Regeln Bundesverfassungsgericht Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat Umweltschutz und Compliance Urteile

Schwerpunkt: Identity Management & Compliance Events / Veranstaltungen Marktübersichten Stellenanzeigen - Jobsuche Compliance-Shop Shopping-Portal & Shopping Mall Newsletter Impressum Kontakt: Pressemitteilungen Links RSS: Compliance-Magazin.de-News Feed abonnieren RSS: IT SecCity.de-News Feed abonnieren Datenschutzerklärung Geschäftsbedingungen Wichtiger Hinweis zu Rechtsthemen Compliance-Magazin für Mobile Devices Sitemap Suche Mediadaten

Entgeltuntergrenze für Grundpflegeleistungen


Rechtsverordnung auf dem Arbeitsmarkt: Mindestlohn in der Pflegebranche beschlossen
Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche ist der Vorschlag der Pflegekommission


Anzeige

(21.07.10) - In der Pflegebranche wird es künftig einen gesetzlichen Mindestlohn geben. Das Bundeskabinett beschloss dazu eine entsprechende Rechtsverordnung. Diese tritt zum 1. August 2010 in Kraft.

Die nun beschlossene Rechtsverordnung legt die Entgeltuntergrenze, also den Mindestlohn, fest. Dieser Mindestlohn ist künftig für alle in Deutschland in der Pflegebranche beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzuhalten. Er gilt gleichermaßen für inländische wie ausländische Pflegeunternehmen.

Für die Pflegefachkräfte im Westen sieht die Einigung 8,50 Euro und für diejenigen im Osten 7,50 Euro vor. Erhöhungen jeweils in Höhe von 25 Cent erfolgen ab Januar 2012 und ab Juli 2013.

Grundlage für die Festsetzung von Mindestlöhnen in der Pflegebranche ist der Vorschlag der Pflegekommission. Mit dem Erlass der Rechtsverordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird das Ergebnis der Kommission verbindlich. Die achtköpfige Pflegekommission hatte sich im März dieses Jahres einstimmig auf die Festlegung von Mindestentgeltsätzen im Bereich der Pflege verständigt.

Die "Erste Kommission zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche" (Pflegekommission) bestand aus Vertretern von Organisationen, die an der Regelung kollektiver Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche beteiligt sind. Das sind zum Beispiel der Arbeitgeberverband Pflege und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände. Ebenfalls dazu gehörten das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche und der Deutsche Caritasverband.

Der Pflegemindestlohn soll für Betriebe oder selbstständige Betriebsteile gelten, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen erbringen. Er soll gültig sein für Fachkräfte, die überwiegend Grundpflegeleistungen wie Körperpflege, Ernährung und Mobilitätsübungen erbringen. Hiervon sind Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer jedoch ausgenommen.

In der Pflegebranche sind bereits über 800.000 Menschen beschäftigt, davon etwa 560.000 in der Grundpflege. Rund 2,25 Millionen Menschen sind in Deutschland heute pflegebedürftig. Ihre Zahl wird weiter wachsen. Bis 2050 wird ihre Zahl auf über vier Millionen ansteigen. Um Pflegebedürftige gut zu versorgen, bedarf es fachkundigen Personals. Das eröffnet dauerhaft neue Beschäftigungsfelder.

Erste Auswertung in einem Jahr
Die Verordnung zum Pflegemindestlohn wird bis zum 31. Dezember 2014 befristet. Bereits bis Ende nächsten Jahres erfolgt eine Evaluierung aller Branchenmindestlöhne auf ihre Wirkung - wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Damit soll überprüft werden, ob die Regelungen Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen.

Zugleich sollen der Schutz der Arbeitnehmer als auch die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen gewährleistet werden. Oberste Maxime ist dabei, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch: (externe Links)
Beschäftigung im Pflegebereich wächst
Mindestlohn in der Pflege (PDF)

- Anzeigen -


Meldungen: Gesetze

Strafrechtliche Ermittlungen und Anwaltsschutz Zukünftig sollen sich keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Anwälte richten, die mit einem strafrechtlichen Fall befasst sind. Zu diesem Vorhaben hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/2637) vorgelegt. Anwälte dürften dann beispielsweise nicht mehr abgehört werden und es dürften keine Akten von Mandanten in ihren Büros beschlagnahmt werden.

Entgeltuntergrenze für Grundpflegeleistungen In der Pflegebranche wird es künftig einen gesetzlichen Mindestlohn geben. Das Bundeskabinett beschloss dazu eine entsprechende Rechtsverordnung. Diese tritt zum 1. August 2010 in Kraft.

De-Mail-Gesetz kommt zügig voran Die Abstimmung mit den Ländern und die Anhörung der Verbände zum De-Mail-Gesetz haben begonnen. Das De-Mail-Gesetz ist die Grundlage für die De-Mail. Der heutigen E-Mail fehlen grundlegende Sicherheitsfunktionen für den elektronischen Nachrichtenaustausch wie Verschlüsselung, sichere Identität der Kommunikationspartner und Nachweisbarkeit (Versand-/Zustellnachweise). Die De-Mail macht diese Sicherheitsfunktionen einfach nutzbar und damit breit verfügbar.

Koalition will bei Arzneimitteln sparen Die schwarz-gelbe Koalition strebt mit einer Neuordnung des Arzneimittelmarktes jährliche Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen in Milliardenhöhe an. Allein bei neuen Medikamenten, zu denen es keine therapeutischen Alternativen gibt, soll die Entlastung 1,7 Milliarden Euro betragen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion (17/2413) hervor.

Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Web Die SPD-Fraktion möchte den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessern. In einem Gesetzentwurf (17/2409) drängt sie, die sogenannte ”Button"-Lösung einzuführen. Ein im Internet geschlossener Vertrag würde demnach nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher einen gesonderten, besonders grafisch hervorgehobenen Hinweis (”button"), auf dem der Preis enthalten sei, durch Anklicken bestätigen würde.

Strengere Eigenkapitalbestimmungen für Banken Die Verbriefung von Krediten und der Handel mit diesen Verbriefungen sollen erschwert und die Eigenkapitalbestimmungen für Banken verschärft werden. Dies sieht der von der Deutscher Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (17/1720, 17/1803) vor, der vom Finanzausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP beschlossen wurde. Die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme, während die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ablehnten.

Missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte Finanztransaktionen, die für die Stabilität der Märkte eine Bedrohung darstellen, sollen verboten werden. Dies sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte (17/1952) vor.

Eigenkapitalanforderungen für Kredite Die Deutsche Bundesregierung will mehrere Vorschläge des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (17/1720) aufnehmen.

OECD-Standard zur Transparenz anerkannt Die Deutsche Bundesregierung und die Regierung der Insel Man (Ilse of Man) sowie Regierung der britischen Kanalinsel Guernsey wollen zu einem besseren Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten kommen. Dies ist Inhalt des von der Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegten Abkommens vom 13. August 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch in Steuersachen (17/1698, 17/1699).

Informationsaustausch in Steuersachen Die Bundesrepublik Deutschland und das Fürstentum Liechtenstein wollen den Informationsaustausch in Steuersachen verbessern. Die Regierung des Fürstentums sei bereit, den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke zu akzeptieren, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. September 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen (17/1701).

Druckbare Version

Strafrechtliche Ermittlungen und Anwaltsschutz De-Mail-Gesetz kommt zügig voran