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Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis


Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes
Entwurf soll datenschutzrechtliches Schutzniveau am Arbeitsplatz verbessern und gleichzeitig die notwendigen Instrumente etwa im Kampf gegen die Korruption liefern


(30.08.10) - Das Bundeskabinett hat am 25. August 2010 den von Bundesinnenminister de Maizière vorgelegten Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes beschlossen. Der Gesetzentwurf sei innerhalb der Bundesregierung in den letzten Monaten intensiv beraten worden. Die betroffenen Verbände und Sozialpartner hätten Gelegenheit gehabt, sich im Rahmen einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf zu äußern.

Der Gesetzentwurf trage zu größerer Rechtssicherheit im Beschäftigungsverhältnis bei. An die Stelle der zurzeit geltenden allgemeinen Grundnorm träten Regelungen für bestimmte, in der betrieblichen Praxis relevante Fragen. Da ein Gesetz nicht jeden Einzelfall im Detail regeln könne, würden einige Fragen auch weiterhin der Klärung durch die Rechtsprechung bedürfen.

Der Gesetzentwurf schaffe einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den Interessen der Beschäftigten am Schutz ihrer personenbezogenen Daten und den berechtigten Interessen der Arbeitgeber. Er verbessere insgesamt das datenschutzrechtliche Schutzniveau am Arbeitsplatz, gebe den Arbeitgebern aber gleichzeitig die notwendigen Instrumente etwa im Kampf gegen die Korruption an die Hand. (Bundesinnenministerium: ra)

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Hintergrundpapier zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes - Kabinettbeschluss vom 25.08.2010
>> Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes


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