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Novellierung des Telekommunikationsgesetzes


Verbraucherrechtliche Themen werden in die anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes einfließen
Belästigungen durch Gewinnversprechen mit Rückrufaufforderung auf teure Mehrwertdienste-Rufnummern, Telefonterror durch automatische Anwählcomputer (sogenannte Predictive Dialer) und unerwünschte Telefonwerbung


(24.08.10) - Bei der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes werden auch verbraucherrechtliche Themen (Missbrauch von Rufnummern, unlauterer Telefonwettbewerb) aufgegriffen werden. Dies erklärt die deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2694) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2599).

Bei der Bundesnetzagentur seien vom August 2009 bis Juli 2010 insgesamt 57.000 Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs und unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. Eine Schätzung der Dunkelziffer sei nicht möglich.

Die Linke hatte darauf hingewiesen, dass Gewinnversprechen mit Rückrufaufforderung auf teure Mehrwertdienste-Rufnummern, Telefonterror durch automatische Anwählcomputer (sogenannte Predictive Dialer) und unerwünschte Telefonwerbung Belästigungen seien, denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher seit Jahren ausgesetzt sähen.

108.141 Verbraucheranfragen und -beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs und unverlangter Werbeanrufe seien 2009 bei der Bundesnetzagentur eingegangen. Die Beschwerdezahl habe sich damit im Vergleich zum Jahr 2007 verdoppelt.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung im August 2009 seien bei der Bundesnetzagentur allein wegen unlauterer Telefonwerbung 57.000 Beschwerden bis April 2010 eingegangen. Die Verbraucherzentralen sollen von März 2010 bis Juni 2010 innerhalb von vier Monaten
40.753 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung registriert haben.

Nach Ansicht der Fraktion Die Linke stünden die behördlichen Maßnahmen in keinem Verhältnis zu den eingegangenen Beschwerden. Die bisherigen Instrumentarien und gesetzlichen Regelungen scheinen nach Ansicht der Linken nicht auszureichen, Rufnummernmissbrauch und unlautere Telefonwerbung
effektiv und nachhaltig zu reduzieren. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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