Bundesrat- Stellung zu Unternehmensdatenregister
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze
Umfassende Digitalisierung der Verwaltungsleistungen und ein wichtiges Element zur Umsetzung des sogenannten "Once-Only"-Prinzips
Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung geplante Einführung eines zentralen Unternehmensdatenregisters, fordert allerdings eine stärkere Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte. In einer Stellungnahme zu dem entsprechenden Gesetzentwurf (19/30005) erklärt die Länderkammer, grundlegende Fragen des Datenschutzes dürften nicht auf die Verordnungsebene geschoben werden.
Es handele sich um "Themenbereiche, die von Anfang an mit bedacht und bei denen die wesentlichen Weichenstellungen im Gesetz selbst angelegt sein müssen". Die Bundesregierung hat die Stellungnahme als Unterrichtung (19/30229) vorgelegt. Sie lehnt den Vorstoß des Bundesrats in einer Gegenäußerung ab,
Das Register über Unternehmensbasisdaten (Basisregister) in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen soll auf den bestehenden Verwaltungsstrukturen, insbesondere den etablierten föderalen Zuständigkeiten, aufsetzen, diese stärker miteinander verzahnen und die Entwicklung integrierter Lösungen dort unterstützen, wo heute Insellösungen vorherrschen. Damit ist es infrastrukturelle Voraussetzung für eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsleistungen und ein wichtiges Element zur Umsetzung des sogenannten "Once-Only"-Prinzips. (Deutscher Bundesrat: ra)
eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 29.09.21
Meldungen: Gesetze
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Grünes Licht für schnellere Genehmigungsverfahren
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat grünes Licht für verkürzte Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz für Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien gegeben. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung von Vorgaben der europäischen RED III-Richtlinie (21/568) stimmten in einer Sondersitzung des Ausschusses die Fraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Fraktion von AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke votierten dagegen. Angenommen wurde der Gesetzentwurf in einer auf Antrag der Koalitionsfraktionen zuvor geänderten Fassung.
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Veröffentlichung von Geschäftsverteilungsplänen
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen" (21/15) vorgelegt. Der Entwurf verfolgt drei sachlich getrennte Ziele. Erstens soll durch eine Änderung im Gerichtsverfassungsgesetz eine bundeseinheitliche Pflicht zur Veröffentlichung der gerichtlichen Geschäftsverteilungspläne im Internet eingeführt werden. Dies soll sich nach dem Entwurf auf die Zugehörigkeit der hauptberuflichen Richterinnen und Richter zu den einzelnen Spruchkörpern beziehen.
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Änderungen am Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer
Das Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer soll weiterentwickelt werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer (21/16) vorgelegt. Von besonderer Bedeutung ist die in dem Entwurf vorgesehene Einführung des Syndikus-Wirtschaftsprüfers.
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Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
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Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.