Bundesrat- Stellung zu Unternehmensdatenregister
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und Führung eines Registers über Unternehmensbasisdaten und zur Einführung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen und zur Änderung weiterer Gesetze
Umfassende Digitalisierung der Verwaltungsleistungen und ein wichtiges Element zur Umsetzung des sogenannten "Once-Only"-Prinzips
Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung geplante Einführung eines zentralen Unternehmensdatenregisters, fordert allerdings eine stärkere Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte. In einer Stellungnahme zu dem entsprechenden Gesetzentwurf (19/30005) erklärt die Länderkammer, grundlegende Fragen des Datenschutzes dürften nicht auf die Verordnungsebene geschoben werden.
Es handele sich um "Themenbereiche, die von Anfang an mit bedacht und bei denen die wesentlichen Weichenstellungen im Gesetz selbst angelegt sein müssen". Die Bundesregierung hat die Stellungnahme als Unterrichtung (19/30229) vorgelegt. Sie lehnt den Vorstoß des Bundesrats in einer Gegenäußerung ab,
Das Register über Unternehmensbasisdaten (Basisregister) in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer für Unternehmen soll auf den bestehenden Verwaltungsstrukturen, insbesondere den etablierten föderalen Zuständigkeiten, aufsetzen, diese stärker miteinander verzahnen und die Entwicklung integrierter Lösungen dort unterstützen, wo heute Insellösungen vorherrschen. Damit ist es infrastrukturelle Voraussetzung für eine umfassende Digitalisierung der Verwaltungsleistungen und ein wichtiges Element zur Umsetzung des sogenannten "Once-Only"-Prinzips. (Deutscher Bundesrat: ra)
eingetragen: 29.06.21
Newsletterlauf: 29.09.21
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