Regierung will Vereinsgesetz verschärfen
Ein Gesetzentwurf hat das Ziel, Vereinigungen entgegenzuwirken, die einen Deckmantel für schwere und organisierte Kriminalität bieten
Kennzeichen verbotener Vereinigungen sowie solche, die mit denen eines bereits verbotenen Vereins im Zusammenhang stehen sollen nicht benutzt werden dürfen
Die Einziehung von Vermögen, das durch Verbrechen erzielt wurde, sowie die Entschädigung von Verbrechensopfern soll grundlegend neu geregelt werden. Dazu hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/9525) beim Bundestag eingereicht. Das geltende Recht sei "äußerst komplex und unübersichtlich" und damit "fehleranfällig", schreibt die Bundesregierung.
Mit der Neuregelung solle bereits im Strafprozess über die Einziehung von Verbrechensgewinnen sowie die Rückerstattung an das Verbrechensopfer entschieden werden können. Insgesamt solle die "Einziehung von Taterträgen" deutlich einfacher und umfassender möglich werden.
Wie die Regierung weiter schreibt, schaffe der Entwurf darüber hinaus für den Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität "ein rechtliches Instrument, mit dem aus Straftaten herrührendes Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten Straftat eingezogen werden kann". (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 07.10.16
Home & Newsletterlauf: 26.10.16
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Anpassungen an der Gewerbeordnung
Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze in geänderter Fassung angenommen. Zuvor hatten die Abgeordneten über drei Änderungsanträge der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abgestimmt. Die Änderungsanträge wurden mit den Stimmen aller Fraktionen unter Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.
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Umsetzung: Hinweisgeberschutz-Richtlinie
Die Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Whistleblower vor beruflichen Repressalien geschützt werden.
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Als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt
Die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3449) vor, der am Donnerstag, 29. September 2022, im Bundestag in erster Lesung beraten werden soll. Die Zuständigkeitsübertragung soll demnach zum 1. Januar 2025 erfolgen.
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Digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften
Betreiber digitaler Plattformen sollen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.
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Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung
Mit einem Gesetzentwurf (20/3067) möchte die Bundesregierung drei Anpassungen an der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung und dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz vornehmen. Zum einen sollen in einem neuen Paragrafen 11 der Gewerbeordnung (GewO) die Vorgaben der Versicherungsvertriebsrichtlinie über die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern geregelt werden.