Finanzmarktbehörde wird neu strukturiert
Finanzmarkt-Compliance und -stabilisierung: Die Entscheidungswege in Krisensituationen werden unter einem Dach zusammengeführt
Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
Die Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) sollen neu geordnet werden. Die seit 2015 ausgeübte Funktion der nationalen Abwicklungsbehörde für Kreditinstitute (NAB) soll auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen werden. Dort werde die NAB als eigener Geschäftsbereich operativ unabhängig sein, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (18/9530).
Die Entscheidungswege in Krisensituationen würden damit unter einem Dach zusammengeführt, begründet die Regierung ihre Maßnahme.
Der 2008 im Zuge der Finanzmarktkrise errichtete Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), der bisher von der FMSA verwaltet wurde, wurde schon 2015 für neue Maßnahmen geschlossen. Zuvor hatte sich das Volumen des Fonds durch Rückzahlungen der Maßnahmenempfänger bereits verringert. Restaufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung und Abwicklung des FMS sollen auf die Finanzagentur GmbH der Bundesrepublik übertragen werden, die neben ihren Kernaufgaben im Schuldenwesen schon bislang für die Refinanzierung des FMS gesorgt habe, heißt es in dem Gesetzentwurf. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 08.10.16
Home & Newsletterlauf: 28.10.16
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Modernisierung der Registerlandschaft
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Berufsreglementierungen
Mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften sollen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Patentanwaltsordnung (PAO), das Steuerberatungsgesetz (StBerG), die Wirtschaftsprüferordnung (WPO), die Gewerbeordnung (GewO) und die Handwerksordnung (HwO) um eine Anlage ergänzt werden.
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Verhältnismäßigkeitsrichtlinie
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