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Eigenkapitalanforderungen für Kredite


Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
Überlegungen künftig höherer Eigenkapitalanforderungen für Kredite an große und systemische Banken nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs

(02.06.10) - Die Deutsche Bundesregierung will mehrere Vorschläge des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (17/1720) aufnehmen.

Dies geht aus ihrer als Unterrichtung (17/1803) vorgelegten Gegenäußerung zur entsprechenden Stellungnahme der Länderkammer zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hervor.

Darin schreibt die Regierung, Überlegungen künftig höherer Eigenkapitalanforderungen für Kredite an große und systemische Banken seien aber nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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