OECD-Standard zur Transparenz anerkannt
Gesetzentwürfe: Steuerabkommen mit der Insel Man und mit Guernsey
Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch in Steuersachen
(27.05.10) - Die Deutsche Bundesregierung und die Regierung der Insel Man (Ilse of Man) sowie Regierung der britischen Kanalinsel Guernsey wollen zu einem besseren Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten kommen.
Dies ist Inhalt des von der Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegten Abkommens vom 13. August 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch in Steuersachen (17/1698, 17/1699).
Wie die Bundesregierung schreibt, habe die Regierung von Guernsey den OECD-Standard zur Transparenz und effektivem Austausch für Besteuerungszwecke anerkannt und sich außerdem bereit erklärt, diesen Standard in Abkommen mit OECD-Mitgliedsländern umzusetzen. Das Abkommen enthalte alle Kernelemente des OECD-Standards, versichert die Bundesregierung. Auskünfte sollen in Zukunft erteilt werden können, wenn sie für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren "voraussichtlich erheblich" sind.
Außerdem hat die Bundesregierung noch den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. März 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von im internationalen Verkehr tätigen Schifffahrtsunternehmen (17/1697) vorgelegt. Das Abkommen enthalte punktuelle Regelungen für Einkünfte aus dem Betrieb von Seeschiffen sowie der Besteuerung des Personals auf Seeschiffen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
-
Vergaberecht soll vereinfacht werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG, 20/14344) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.
-
Neues Batterierecht-Durchführungsgesetz
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/13953) zur Anpassung des Batterierechts an die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542) vorgelegt. Damit sollen vor allem Vorgaben aus der europäischen Verordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
-
Entsorgung von alten Elektrogeräten
Die Bundesregierung will die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessern. Ihr Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (20/14146) zielt darauf, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern.
-
Führerscheinüberprüfung durch Arbeitgeber
Der Bundesrat will gesetzlich festschreiben, dass Arbeitgeber, die als Halter des Fahrzeugs ihren Arbeitnehmern ein Fahrzeug dauerhaft oder vorübergehend zur Verfügung stellen, ihren Kontrollpflichten Genüge tun, "wenn sie sich einmalig den Führerschein des Arbeitnehmers haben vorzeigen lassen und aus ihrer Perspektive kein konkreter Anlass besteht, das Dokument erneut zu prüfen".
-
Außenwirtschaftsgesetz wird geändert
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (20/13958) eingebracht. Damit soll die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union umgesetzt und eine weitere Richtlinie geändert werden.