Dienstleistungsrichtlinie und Umweltgesetz
Gesetzentwurf: Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in deutsches Umweltrecht
Normenprüfung: Systematische Überprüfung des dienstleistungsrelevanten Rechts
(04.05.10) - Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/1393) zur Dienstleistungsrichtlinie vorgelegt, mit dem diese an das deutsche Umweltrecht angepasst werden soll.
Die entsprechende Richtlinie (2006/123/EG) macht Änderungen in neun verschiedenen Umweltgesetzen wie etwa dem Abwasserabgabengesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie dem Bundesimmissionsschutzgesetz notwendig. Die Richtlinie schreibt unter anderem eine "systematische Überprüfung des dienstleistungsrelevanten Rechts" der so genannten Normenprüfung vor.
Gleichzeitig regelt sie Verfahren zur Bestellung von Sachverständigen etwa bei der Anerkennung von ausländischen Zulassungen. Zudem soll es nach der Richtlinie in Deutschland in Zukunft einheitliche Ansprechpartner für Fragen des Umweltrechts sowie eine einheitliche, elektronische Verfahrensabwicklung geben. Die Bundesregierung hat dazu ebenfalls bereits eine entsprechende Verordnung (17/862) erlassen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Anpassungen an der Gewerbeordnung
Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze in geänderter Fassung angenommen. Zuvor hatten die Abgeordneten über drei Änderungsanträge der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abgestimmt. Die Änderungsanträge wurden mit den Stimmen aller Fraktionen unter Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.
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Umsetzung: Hinweisgeberschutz-Richtlinie
Die Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Whistleblower vor beruflichen Repressalien geschützt werden.
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Als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt
Die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3449) vor, der am Donnerstag, 29. September 2022, im Bundestag in erster Lesung beraten werden soll. Die Zuständigkeitsübertragung soll demnach zum 1. Januar 2025 erfolgen.
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Digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften
Betreiber digitaler Plattformen sollen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.
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Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung
Mit einem Gesetzentwurf (20/3067) möchte die Bundesregierung drei Anpassungen an der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung und dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz vornehmen. Zum einen sollen in einem neuen Paragrafen 11 der Gewerbeordnung (GewO) die Vorgaben der Versicherungsvertriebsrichtlinie über die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern geregelt werden.