Abgeordnete und Bestechlichkeit
Linke fordert: Abgeordnetenbestechlichkeit soll ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden
Bestechung ausländischer Abgeordneter in weiterem Umfang strafbar sei als diejenige von deutschen Mandatsträgern
(10.05.10) - Die Abgeordnetenbestechlichkeit soll Aufnahme in das Strafgesetzbuch finden. Die Fraktion Die Linke hat dazu einen Gesetzentwurf (17/1412) vorgelegt. Darin werde auch die Abgeordnetenbestechung neu geregelt. Die Regelung solle für den Bundestag, die 16 Landtage und die Räte von Gemeinden gelten.
So solle beispielsweise ein Mitglied des Bundestages mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren belegt werden, wenn er "für eine Handlung oder Unterlassung, die im Zusammenhang mit der Ausübung seines Mandats steht, einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wenn dies seiner aus dem Mandat folgenden rechtlichen Stellung widerspricht".
Die Fraktion fordert zudem, dass die Vorgaben der UN-Konvention gegen Korruption "umgehend" in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung hatte das Übereinkommen im Dezember 2003 unterzeichnet. Die Linksfraktion argumentiert, Korruption erschüttere das Vertrauen der Bürger in Politik, Verwaltung und Geschäftsverkehr.
Dieses Vertrauen auf die Einhaltung der Regeln des sozialen und demokratischen Rechtsstaats sei aber "unabdingbare Grundlage" des Funktionierens des verfassungsrechtlich vorgegebenen politischen Systems. Dies gelte umso mehr angesichts des "unhaltbaren Zustands", dass die Bestechung ausländischer Abgeordneter in weiterem Umfang strafbar sei als diejenige von deutschen Mandatsträgern. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Gesetze
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Anpassungen an der Gewerbeordnung
Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze in geänderter Fassung angenommen. Zuvor hatten die Abgeordneten über drei Änderungsanträge der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abgestimmt. Die Änderungsanträge wurden mit den Stimmen aller Fraktionen unter Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.
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Umsetzung: Hinweisgeberschutz-Richtlinie
Die Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Whistleblower vor beruflichen Repressalien geschützt werden.
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Als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt
Die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3449) vor, der am Donnerstag, 29. September 2022, im Bundestag in erster Lesung beraten werden soll. Die Zuständigkeitsübertragung soll demnach zum 1. Januar 2025 erfolgen.
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Digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften
Betreiber digitaler Plattformen sollen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.
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Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung
Mit einem Gesetzentwurf (20/3067) möchte die Bundesregierung drei Anpassungen an der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung und dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz vornehmen. Zum einen sollen in einem neuen Paragrafen 11 der Gewerbeordnung (GewO) die Vorgaben der Versicherungsvertriebsrichtlinie über die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern geregelt werden.