Abführung der Steuer an das Finanzamt
Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise für kleine und mittlere Unternehmen
Gesetzentwurf: Umsatzsteuergrenze soll bei 500.000 Euro bleiben
(05.10.11) - Die für die Berechnung der Umsatzsteuer maßgebliche Umsatzsteuergrenze soll dauerhaft bei 500.000 Euro bleiben. Dies sieht ein von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (17/7020) vor, der auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stand.
Die Anhebung der Umsatzsteuergrenze von 250.000 auf 500.000 war 2009 zur Abmilderung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise beschlossen worden und sollte zum 31. Dezember 2011 auslaufen. Die Koalitionsfraktionen wollen die Befristung aufheben, weil andernfalls den betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität entzogen werden würde.
In der Begründung des Entwurfs heißt es, die Umsatzsteuer entstehe grundsätzlich mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. Auf die Bezahlung durch den Kunden komme es nicht an. Unternehmen mit einem Umsatz bis 500.000 Euro könnten jedoch statt dieser "Soll-Versteuerung" die "Ist-Versteuerung" wählen. Danach entsteht die Steuer erst mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, indem das Unternehmen das Entgelt für die Leistung erhalten hat. Die Abführung der Steuer an das Finanzamt hat damit erst dann zu erfolgen, wenn der Kunde gezahlt hat. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Anpassungen an der Gewerbeordnung
Der Wirtschaftsausschuss hat in seiner Sitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze in geänderter Fassung angenommen. Zuvor hatten die Abgeordneten über drei Änderungsanträge der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP abgestimmt. Die Änderungsanträge wurden mit den Stimmen aller Fraktionen unter Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen.
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Umsetzung: Hinweisgeberschutz-Richtlinie
Die Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (Whistleblower) im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Whistleblower vor beruflichen Repressalien geschützt werden.
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Als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt
Die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/3449) vor, der am Donnerstag, 29. September 2022, im Bundestag in erster Lesung beraten werden soll. Die Zuständigkeitsübertragung soll demnach zum 1. Januar 2025 erfolgen.
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Digitale Plattform zur Erzielung von Einkünften
Betreiber digitaler Plattformen sollen verpflichtet werden, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind. Um auch ausländische Anbieter zu erfassen, soll es einen automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union geben.
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Gesetzentwurf zur Änderung der Gewerbeordnung
Mit einem Gesetzentwurf (20/3067) möchte die Bundesregierung drei Anpassungen an der Gewerbeordnung, der Handwerksordnung und dem Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz vornehmen. Zum einen sollen in einem neuen Paragrafen 11 der Gewerbeordnung (GewO) die Vorgaben der Versicherungsvertriebsrichtlinie über die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern geregelt werden.