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Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz


Gesetzentwurf: Anti-Terror-Gesetze sollen um vier Jahre verlängert werden
Bisherige Höchstspeicherfrist von 15 Jahren für personenbezogene Daten "in bestimmten Bereichen der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden" soll wieder auf zehn Jahre verkürzt werden


(22.09.11) - Die sogenannten Anti-Terror-Gesetze sollen um vier Jahre verlängert werden. Das sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf "zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes" (17/6925) vor. Damit sollen die Ergebnisse der im Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) von 2007 vorgesehenen Evaluierung der nach den Anschlägen vom 11. September 2001 erweiterten Befugnisse der Sicherheitsbehörden umgesetzt werden. Die Befugnisse sind bislang bis zum 10. Januar kommenden Jahres befristet.

Entfallen sollen der Vorlage zufolge künftig Regelungen, die "die Einholung von Auskünften zu Umständen des Postverkehrs und den Einsatz technischer Mittel in Wohnungen zur Eigensicherung ermöglichen" und im Evaluierungszeitraum nicht angewendet wurden. Ebenfalls wegfallen soll die Regelung zur "Einholung von Bestandsdaten zu Postdienstleistungen", die im Evaluierungszeitraum nicht zur Terrorismusbekämpfung genutzt wurde. Die übrigen nach dem TBEG befristeten "Eingriffsbefugnisse und Regelungen, die sich als unverzichtbar erwiesen haben", sollen befristet um weitere vier Jahre erhalten bleiben.

Zum Ausbau der parlamentarischen Kontrolle soll laut Gesetzentwurf die Mitwirkung der sogenannten G 10-Kommission des Bundestages bei der Einholung von Auskünften von Luftfahrtunternehmen einschließlich der Abfrage bei zentralen Flugbuchungssystemen sowie von Unternehmen der Finanzbranche einschließlich der Abfrage von Kontostammdaten ausgeweitet werden. Die bisherige Höchstspeicherfrist von 15 Jahren für personenbezogene Daten "in bestimmten Bereichen der Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden" soll wieder auf zehn Jahre verkürzt werden. Auch soll zum Schutz der Betroffenen ausdrücklich verboten werden, sie auf Grund des Auskunftsersuchens zu benachteiligen, beispielsweise Bankkunden durch eine Kündigung der Bankverbindung.

Die verbleibenden Befugnisse der Nachrichtendienste sollen zudem effektiver ausgestaltet werden, wie es in der Vorlage weiter heißt. So sollen die Nachrichtendienste des Bundes Auskünfte zu Flugbuchungen auch von zentralen Buchungsstellen einholen können. Auch soll ihnen die Abfrage von Kontostammdaten von Betroffenen ermöglicht werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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