Europäisches System der Registervernetzung
Gesetzentwurf: EU-weite Angleichung der Handelsregister
Es soll eine einheitliche europäische Kennung für Kapitalgesellschaften geben
(19.08.14) - Die Deutsche Bundesregierung will die europaweite Kommunikation zwischen den Handelsregistern verbessern. Das geht aus einem Gesetzesentwurf (18/2137) hervor, mit dem die Bundesregierung die Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates umsetzt. Mit dieser Richtlinie soll der grenzüberschreitende Zugang zu Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal verbessert werden und die genauen Kanäle für die Kommunikation zwischen den nationalen Registern der Mitgliedstaaten über eine zentrale Europäische Plattform laufen.
Diese drei Teile, die Register der Mitgliedstaaten, die zentrale Europäische Plattform und das europäische Justizportal, bilden laut der EU-Vorgabe zukünftig gemeinsam das europäische System der Registervernetzung. Zusätzlich soll es eine einheitliche europäische Kennung für Kapitalgesellschaften geben. Die Bundesregierung will nun das Handelsgesetzbuch entsprechend ändern, damit die Interoperabilität des Handels- und des Unternehmensregisters mit der zentralen europäischen Plattform gewährleistet werden kann. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Bekämpfung der Finanzkriminalität
Die Bundesregierung will den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fokussierter ausrichten. Sie dazu hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Zentralstelle für Finanztransaktionen vorgelegt.
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Bundesregierung will Onlinezugangsgesetz ändern
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/8093) zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz) vorgelegt.
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Auf Missstände aufmerksam machen
Nachdem das ursprünglich von der Bundesregierung eingebrachte Hinweisgeberschutzgesetzes im Bundesrat gescheitert ist, unternehmen die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP einen zweiten Anlauf. Sie haben das Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, von denen nach ihrer Auffassung nur einer im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Ziel ist unverändert, dass Hinweisgeber auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden, sogenannte Whistleblower, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Missstände aufmerksam machen können.
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Gesetzentwurf: Durchführung zweier EU-Verordnungen
Der Innenausschuss hat den Weg für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnungen über ein Ein- und Ausreisesystem ("Entry/Exit System - EES") und über ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (Etias) (20/5333) frei gemacht.
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Konzerne sollen Steuerzahlungen offenlegen
Multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne sollen künftig Informationen zu in den Mitgliedsstaaten gezahlten Ertragssteuern offenlegen. Eine entsprechende EU-Richtlinie ((EU) 2021/2101) will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf (20/5653) in deutsches Recht umsetzen.