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Europäisches System der Registervernetzung


Gesetzentwurf: EU-weite Angleichung der Handelsregister
Es soll eine einheitliche europäische Kennung für Kapitalgesellschaften geben

(19.08.14) - Die Deutsche Bundesregierung will die europaweite Kommunikation zwischen den Handelsregistern verbessern. Das geht aus einem Gesetzesentwurf (18/2137) hervor, mit dem die Bundesregierung die Richtlinie 2012/17/EU des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates umsetzt. Mit dieser Richtlinie soll der grenzüberschreitende Zugang zu Unternehmensinformationen über das europäische Justizportal verbessert werden und die genauen Kanäle für die Kommunikation zwischen den nationalen Registern der Mitgliedstaaten über eine zentrale Europäische Plattform laufen.

Diese drei Teile, die Register der Mitgliedstaaten, die zentrale Europäische Plattform und das europäische Justizportal, bilden laut der EU-Vorgabe zukünftig gemeinsam das europäische System der Registervernetzung. Zusätzlich soll es eine einheitliche europäische Kennung für Kapitalgesellschaften geben. Die Bundesregierung will nun das Handelsgesetzbuch entsprechend ändern, damit die Interoperabilität des Handels- und des Unternehmensregisters mit der zentralen europäischen Plattform gewährleistet werden kann. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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Meldungen: Gesetze

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    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/11226) zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt. Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird.

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