Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

UN-Konvention gegen Korruption


Gesetzentwurf: Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit
Laut Bundesregierung sind die Rechtslage sowie das materielle Strafrecht in Deutschland inzwischen soweit angepasst, dass eine Ratifikation der UN-Konvention möglich ist

(20.08.14) - Die Bundesrepublik Deutschland soll nach Willen der Bundesregierung das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption ratifizieren. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (18/2138) vorgelegt, der die Voraussetzungen für die Ratifikation schaffen soll. Laut Bundesregierung ist die Rechtslage sowie das materielle Strafrecht in Deutschland inzwischen soweit angepasst, dass eine Ratifikation der UN-Konvention möglich ist. Zuletzt hatte der Bundestag im April 2014 den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung erweitert, um den Anforderungen des Übereinkommens nachzukommen.

Die Vereinten Nationen hatten die Konvention bereits am 31. Oktober 2003 beschlossen, die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete sie am 9. Dezember desselben Jahres, knapp zwei Jahre später trat das Übereinkommen in Kraft. Die UN-Konvention sieht vor, dass die Vertragsstaaten zur Bekämpfung der Korruption sowohl präventive Maßnahmen, zum Beispiel Verhaltenskodizes, fördern als auch strafrechtliche Instrumente zur Verfolgung schaffen beziehungsweise schärfen.

Zudem soll die internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Bestechung und Bestechlichkeit verstärkt werden. Die Bundesrepublik ist einer der letzten verbliebenen Vertragsparteien, die das Übereinkommen noch ratifizieren müssen. Andere Staaten, die die Konvention noch nicht ratifiziert haben, sind unter anderem Japan, Neuseeland und Syrien. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

  • Änderung vergaberechtlicher Vorschriften

    Mit einer Verordnung zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften (20/9047) werden die nationalen Vergaberechtsregelungen (Vergabeverordnung, Sektorenverordnung, Konzessionsvergabeverordnung und die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit) an die entsprechende europäische Durchführungsverordnung angepasst.

  • Berufsreglementierungen

    Mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften sollen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Patentanwaltsordnung (PAO), das Steuerberatungsgesetz (StBerG), die Wirtschaftsprüferordnung (WPO), die Gewerbeordnung (GewO) und die Handwerksordnung (HwO) um eine Anlage ergänzt werden.

  • Verhältnismäßigkeitsrichtlinie

    Der Wirtschaftausschuss hat in seiner Sitzung den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften (20/8679) mit den Stimmen der Ampelfraktionen und der Unionsfraktion gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und unter Enthaltung der Linksfraktion angenommen.

  • Wertungswidersprüche vermeiden

    Die Deutsche Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf "zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze" (20/8344) vorgelegt, die sich aus Änderungen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Bürgergeldgesetz vom 16. Dezember 2022 ergibt. Infolge dieser Änderungen seien Anpassungen in anderen Gesetzen notwendig, damit sich alle Regelungen widerspruchslos in die bestehende Rechtsordnung einfügen und Wertungswidersprüche vermieden werden, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen