Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Gesetzesnovelle zu Energieaudits


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
Mit der Novelle will die Bundesregierung bestehende Regelungen weiterentwickeln und an europäisches Recht anpassen



Unternehmen mit einem geringen Energieverbrauch sollen künftig zum Teil von Energieaudits befreit werden. Dazu hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/9769) vorgelegt. Dieser "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen" sieht vor, eine Verbrauchsgrenze in Höhe von 400.000 Kilowattstunden einzuführen. Hochrechnungen zufolge würden damit etwa 2.800 Unternehmen freigestellt, erklärt die Bundesregierung. Grundsätzlich beträfen die Regelungen etwa 50.000 Unternehmen in Deutschland, die nicht als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten.

Mit der Novelle will die Bundesregierung bestehende Regelungen weiterentwickeln und an europäisches Recht anpassen. Energieaudits mussten erstmals 2015 durchgeführt und müssen alle vier Jahre wiederholt werden. Erfahrungen hätten nun die Notwendigkeit gezeigt, Unternehmen zu entlasten, für die ein Energieaudit nicht kostenwirksam ist, begründet die Bundesregierung ihre geplanten Schritte. In dem Gesetzentwurf schärft sie außerdem Anforderungen an das Audit und verpflichtet Energieberater zu Fortbildungen. Auch soll das Vorgehen transparenter werden.

Der Nationale Normenkontrollrat erhebt in einer beigefügten Stellungnahme keine Einwände gegen die Darstellung der Gesetzesfolgen in dem Entwurf und bekräftigt, dass die Wirtschaft im Saldo um etwa 4,5 Millionen Euro entlastet würde. Der Bundesrat plädiert in einer Stellungnahme unter anderem dafür, dass auch für Unternehmen, die nach dem Stichtag 5. Dezember 2015 den Status eines Nicht-KMU erhalten haben, die Bagatellgrenzenregelung zum Gesamtenergieverbrauch greifen sollte. Dem stimmt die Bundesregierung in einer Gegenäußerung zu. (Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 12.05.19
Newsletterlauf: 21.06.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Rechtssicherheit für Betriebsräte

    Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat für eine Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten gestimmt. Mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages stimmte der Ausschuss für einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) der Bundesregierung in ungeänderter Fassung.

  • Gesetz: Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/11226) zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt. Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird.

  • EU-Richtlinie 2023/2413

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (20/11226) beschlossen.

  • Maßstab der Sachdienlichkeit

    Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll reformiert und entfristet werden. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (20/10942) vor.

  • Erlass von Rechtsverordnungen

    Die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an den Universitäten der Bundeswehr, an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und an der Hochschule der Deutschen Bundesbank soll nach dem Willen der Bundesregierung zukünftig durch Erlass von Rechtsverordnungen geregelt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen