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Ratingagenturen kommen an die Kandarre


Gesetzentwurf: Ratingagenturen droht bis zu 1 Million Euro Bußgeld
Ratingagenturen hätten die verschlechterte Marktlage nicht früh genug in ihren Ratings zum Ausdruck gebracht


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(24.02.10) - Ratingagenturen sollen bei Gesetzesverstößen mit Bußgeldern bis zu 1 Million Euro belegt werden können. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (17/716) vor. Damit will die Bundesregierung Konsequenzen aus der Finanzkrise ziehen.

Ratingagenturen hätten die verschlechterte Marktlage nicht früh genug in ihren Ratings zum Ausdruck gebracht "und ihre Ratings nicht rechtzeitig angepasst, als sich die Krise bereits zugespitzt hatte", schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf. Daher müssten Maßnahmen ergriffen werden, um ein solches Versagen der Agenturen in Zukunft zu verhindern.

Bis zur Schaffung der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde im nächsten Jahr soll die Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Ratingagenturen überwachen. Den Agenturen werden zahlreiche Pflichten auferlegt, deren Nichteinhaltung Bußgelder nach sich zieht. Bußgelder bis zu 1 Million Euro drohen etwa, wenn eine Agentur ein Rating abgibt, obwohl ein Interessenkonflikt vorliegt.

Ein Bußgeld bis zu 1 Million Euro droht auch, wenn eine Ratingagentur gegenüber einem Unternehmen oder einem mit dem Unternehmen verbundenen Dritten sowohl Beratungs- als auch Ratingleistungen erbringt oder wenn die Agentur trotz Fehlens wichtiger Daten nicht auf die Abgabe eines Ratings verzichtet. Die Sanktionen müssten abschreckend sein, heißt es in dem Entwurf. Daher sollte der Ausgangsrahmen für Bußgelder nicht unter 200.000 Euro liegen.

Ratingagenturen müssen in Zukunft ihre Arbeit jährlich von einem Wirtschaftsprüfer überprüfen lassen. Stellt der Prüfer Verstöße gegen die EU-Verordnung fest, muss er die BaFin unverzüglich informieren. Außerdem erhält die BaFin das Recht, jederzeit und ohne einen Anlass Ratingagenturen und die mit ihnen verbundenen Unternehmen prüfen zu dürfen. (Deutsche Bundesregierung: ra)

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Meldungen: Gesetze

Strafrechtliche Ermittlungen und Anwaltsschutz Zukünftig sollen sich keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen Anwälte richten, die mit einem strafrechtlichen Fall befasst sind. Zu diesem Vorhaben hat die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf (17/2637) vorgelegt. Anwälte dürften dann beispielsweise nicht mehr abgehört werden und es dürften keine Akten von Mandanten in ihren Büros beschlagnahmt werden.

Entgeltuntergrenze für Grundpflegeleistungen In der Pflegebranche wird es künftig einen gesetzlichen Mindestlohn geben. Das Bundeskabinett beschloss dazu eine entsprechende Rechtsverordnung. Diese tritt zum 1. August 2010 in Kraft.

De-Mail-Gesetz kommt zügig voran Die Abstimmung mit den Ländern und die Anhörung der Verbände zum De-Mail-Gesetz haben begonnen. Das De-Mail-Gesetz ist die Grundlage für die De-Mail. Der heutigen E-Mail fehlen grundlegende Sicherheitsfunktionen für den elektronischen Nachrichtenaustausch wie Verschlüsselung, sichere Identität der Kommunikationspartner und Nachweisbarkeit (Versand-/Zustellnachweise). Die De-Mail macht diese Sicherheitsfunktionen einfach nutzbar und damit breit verfügbar.

Koalition will bei Arzneimitteln sparen Die schwarz-gelbe Koalition strebt mit einer Neuordnung des Arzneimittelmarktes jährliche Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen in Milliardenhöhe an. Allein bei neuen Medikamenten, zu denen es keine therapeutischen Alternativen gibt, soll die Entlastung 1,7 Milliarden Euro betragen. Das geht aus einem Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion (17/2413) hervor.

Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Web Die SPD-Fraktion möchte den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessern. In einem Gesetzentwurf (17/2409) drängt sie, die sogenannte ”Button"-Lösung einzuführen. Ein im Internet geschlossener Vertrag würde demnach nur dann wirksam werden, wenn der Verbraucher einen gesonderten, besonders grafisch hervorgehobenen Hinweis (”button"), auf dem der Preis enthalten sei, durch Anklicken bestätigen würde.

Strengere Eigenkapitalbestimmungen für Banken Die Verbriefung von Krediten und der Handel mit diesen Verbriefungen sollen erschwert und die Eigenkapitalbestimmungen für Banken verschärft werden. Dies sieht der von der Deutscher Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (17/1720, 17/1803) vor, der vom Finanzausschuss mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP beschlossen wurde. Die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme, während die Linksfraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf ablehnten.

Missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte Finanztransaktionen, die für die Stabilität der Märkte eine Bedrohung darstellen, sollen verboten werden. Dies sieht der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gemeinsam eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte (17/1952) vor.

Eigenkapitalanforderungen für Kredite Die Deutsche Bundesregierung will mehrere Vorschläge des Bundesrates zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie (17/1720) aufnehmen.

OECD-Standard zur Transparenz anerkannt Die Deutsche Bundesregierung und die Regierung der Insel Man (Ilse of Man) sowie Regierung der britischen Kanalinsel Guernsey wollen zu einem besseren Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten kommen. Dies ist Inhalt des von der Bundesregierung als Gesetzentwurf vorgelegten Abkommens vom 13. August 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Insel Man über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Auskunftsaustausch in Steuersachen (17/1698, 17/1699).

Informationsaustausch in Steuersachen Die Bundesrepublik Deutschland und das Fürstentum Liechtenstein wollen den Informationsaustausch in Steuersachen verbessern. Die Regierung des Fürstentums sei bereit, den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Informationsaustausch für Besteuerungszwecke zu akzeptieren, heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. September 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen (17/1701).

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Anwendungserlass: "Löschung vor Sperrung" Sperrmaßnahmen greifen in Grundrechte ein