Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Was besagt das Verbraucherinformationsgesetz?


Das neue Verbraucherinformationsgesetz räumt den Verbrauchern ein Auskunftsrecht auf die Informationen ein, die den Behörden vorliegen
Bei Lebensmittelskandalen dürfen Ross und Reiter künftig öffentlich gemacht werden: Um welche Marke handelt es sich? Wo wurden die problematischen Produkte verkauft, und wer hat sie hergestellt?


(10.07.07) - Der Bundestag hat am 6. Juli 2007 dem neuen Gesetzesentwurf für mehr Verbraucherinformation zugestimmt. Nach den Worten von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer ist das neue Verbraucherinformationsgesetz der weitest gehende Gesetzentwurf, der bislang in diesem Bereich vorgelegt wurde.

Das Gesetz basiert auf zwei Säulen, die sich ergänzen:
>>
Die Verbraucher erhalten ein Auskunftsrecht auf die Informationen, die den Behörden vorliegen.
>> Die Behörden erhalten eine tragfähige rechtliche Grundlage zur vorsorglichen Information der Öffentlichkeit über Missstände bei Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen.

Der Bundestag hatte bereits im vergangenen Jahr ein Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet. Dieses hatte der Bundespräsident jedoch zurückgewiesen. Aus Sicht des Staatsoberhauptes war das Gesetz nicht verfassungskonform, weil es den Gemeinden Aufgaben übertrug. Dies ist dem Bund nach der Föderalismusreform 2006 nicht mehr zulässig. Der überarbeitete Gesetzentwurf sorgt jetzt für Rechtsklarheit.

Mehr Wissen über belastete Lebensmittel
Das Gesetz erweitert das bestehende Recht, Informationen über Lebens- und Futtermittel zu erhalten. Bisher bildete das Informationsfreiheitsgesetz die rechtliche Grundlage für Auskünfte.
Das Informationsrecht erstreckt sich nun auch auf Wein und Bedarfsgegenstände wie Geschirr, Kosmetika, Textilien und Kinderspielzeug.

Künftig können die Bürgerinnen und Bürger bei Bundesbehörden oder bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden nachfragen, ob Daten zu bestimmten Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen vorliegen. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auf sämtliche Informationen, die bei den Behörden bereits vorliegen.

So lässt sich etwa erfahren, was über die Pestizidbelastung eines bestimmten Paprika-Angebots bekannt ist. Oder über die Abfüllpraxis bei einem bestimmten Fertigprodukt. Auch nach Informationen über die Herstellung oder Zutaten eines Lebensmittels kann Auskunft verlangt werden.

Anträge auf Auskunft beziehungsweise Akteneinsicht müssen regelmäßig innerhalb eines Monats bearbeitet werden. Fragen zu Rechtsverstößen sind gebührenfrei.

Im Zweifel zu Gunsten des Verbraucherschutzes
Private Belange Dritter, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sind verfassungsrechtlich geschützt. Sie müssen besonders berücksichtigt werden.
Allerdings wird die Abwägung der Behörden zwischen öffentlichen und privaten Belangen durch das Gesetz zu Gunsten der öffentlichen Interessen erheblich erleichtert. "Betriebsgeheimnisse werden Rechtsverstöße nicht decken können", bekräftigte der Verbraucherminister dazu.

Ämter werden von sich aus aktiv
Das neue Verbraucherinformationsgesetz verpflichtet die Ämter, bei wichtigen Fällen von sich aus an die Öffentlichkeit zu gehen. Dazu gehören Gesundheitsgefahren, Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und erhebliche Täuschungen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Hierüber sollen die Behörden künftig aufklären, selbst wenn das Erzeugnis nicht mehr auf dem Markt ist.

Bisher gab das Gesetz den zuständigen Stellen lediglich eine Möglichkeit hierzu. Und die Hürden waren hoch: Denn die Information konnte nur dann veröffentlich werden, wenn ein Risiko für die Gesundheit oder ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit bestand. Ferner durfte die betroffene Ware noch nicht verbraucht sein.

Informationsaustausch zwischen den Behörden
Noch ein Effekt des neuen Verbraucherinformationsgesetzes: Der Informationsaustausch zwischen den Behörden wird besser. Die Staatsanwaltschaft ist künftig verpflichtet, die Überwachungsbehörden zu unterrichten, wenn bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht ermittelt wird. Besonders im Kampf gegen kriminelle Fleischhändler können die Kräfte so besser gebündelt werden.
Details zum Gesetzentwurf
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Bekämpfung der Finanzkriminalität

    Die Bundesregierung will den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fokussierter ausrichten. Sie dazu hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Zentralstelle für Finanztransaktionen vorgelegt.

  • Bundesregierung will Onlinezugangsgesetz ändern

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/8093) zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz) vorgelegt.

  • Auf Missstände aufmerksam machen

    Nachdem das ursprünglich von der Bundesregierung eingebrachte Hinweisgeberschutzgesetzes im Bundesrat gescheitert ist, unternehmen die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP einen zweiten Anlauf. Sie haben das Vorhaben in zwei Gesetzentwürfe aufgespalten, von denen nach ihrer Auffassung nur einer im Bundesrat zustimmungspflichtig ist. Ziel ist unverändert, dass Hinweisgeber auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden, sogenannte Whistleblower, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Missstände aufmerksam machen können.

  • Gesetzentwurf: Durchführung zweier EU-Verordnungen

    Der Innenausschuss hat den Weg für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnungen über ein Ein- und Ausreisesystem ("Entry/Exit System - EES") und über ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (Etias) (20/5333) frei gemacht.

  • Konzerne sollen Steuerzahlungen offenlegen

    Multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne sollen künftig Informationen zu in den Mitgliedsstaaten gezahlten Ertragssteuern offenlegen. Eine entsprechende EU-Richtlinie ((EU) 2021/2101) will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf (20/5653) in deutsches Recht umsetzen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen