Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Zollwesen: Was besagt ATLAS?


ATLAS-Ausfuhr löst zum 1. Juli 2009 das bisherige papiergebundene Ausfuhrverfahren für die Wirtschaft ab
ATLAS ist ein internes Informatikverfahren der deutschen Zollverwaltung - Es wurde auf der Grundlage von Artikel 4a Abs. 1 ZK-DVO entwickelt


(09.07.07) – Das neue IT-Verfahren der deutschen Zollverwaltung zur Automatisierung und Beschleunigung der Zollabwicklung heißt ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System, in neueren Publikationen auch ATL@S geschrieben). Mit ATLAS werden schriftliche Dokumente der Zollabwicklung (z. B. Einfuhrabgabenbescheide) durch elektronische Nachrichten im Edifact-Format ersetzt. ATLAS wurde auf der Grundlage von Artikel 4a Abs. 1 ZK-DVO entwickelt.

Die Anmeldedaten werden zentral gespeichert und stehen somit allen relevanten Institutionen zur Verfügung (z. B. Zollämtern, Hauptzollämtern, Prüfungsdiensten, Zollfahndungsämtern, ...). Darüber hinaus werden regelmäßig Daten für die Außenhandelsstatistik aus Atlas an das Statistische Bundesamt übermittelt.

Im August 2006 wurde ATLAS-Ausfuhr (bestehend aus "AES" (Automated Export System) und "ECS" (Export Control System)) eingeführt, das zum 1. Juli 2009 das bisherige papiergebundene Ausfuhrverfahren für die Wirtschaft ablösen soll. Ausfuhranmeldungen sind nunmehr als Exemplare 1-3 des Einheitspapiers, als Teilnehmereingabe oder über die Internetausfuhranmeldung unter www.ausfuhr.internetzollanmeldung.de möglich.

Entwickelt und betrieben wird ATLAS vom IT-Dienstleister der Bundesfinanzverwaltung, dem Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT). Die Zollanmeldung ist in Deutschland eine Steuererklärung nach der Abgabenordnung und dem Zollkodex. Sie erfolgt mit Abgabe des EP (Einheitspapier) bzw. mittels Atlas.

Die Abgabe des EP bei der zuständigen Zollstelle gilt als Antrag (Willenserklärung) auf Vornahme der Zollbehandlung. Der Anmelder ist derjenige, der die Zollanmeldung abgibt. Der Empfänger (Käufer oder Importeur) kann sich auch von einem "bevollmächtigten Vertreter" vertreten lassen.

Es wird hierbei unterschieden in:
>>
Direkte Vertretung, d.h. die Vertretung handelt in Namen und auf Rechnung eines anderen (Zollschuldner ist der Empfänger)
>> Indirekte Vertretung, d.h. die Vertretung handelt in eigenem Namen und auf Rechnung eines anderen (Zollschuldner ist die Vertretung)

Für den Nachweis auf Richtigkeit werden folgende Unterlagen benötigt:
>>
Handelsrechnung
>> Frachtbrief (Vertriebskosten)
>> eventuell Ursprungszeugnis und/oder weitere Zollpapiere

Mit ATLAS werden schriftliche Zollanmeldungen und Verwaltungsakte (z.B. Einfuhrabgabenbescheide) durch elektronische Nachrichten ersetzt. Dadurch wird die Zollabfertigung und Zollsachbearbeitung automatisiert, vereinfacht und beschleunigt. Sämtliche Dienststellen der deutschen Zollverwaltung sind mit den für ihre Aufgabenbereiche erforderlichen ATLAS-Fachverfahren ausgestattet.

Die Anmeldedaten werden an zentraler Stelle archiviert und unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien der Zentralstelle für Risikoanalyse (Zoll), dem Statistischen Bundesamt, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, den Prüfungsdiensten, Zollfahndungsämtern und Landesfinanzverwaltungen zur Verfügung gestellt.

Die Integration der Funktionalitäten des IT-Altverfahrens DOUANE in ATLAS erfolgte bereits. Mit dem ATLAS-Release 6.0 wurden die Teile "Zolllager Typ D und E" sowie "Freier Verkehr" des Verfahrens ZADAT in das Gesamtkonzept ATLAS integriert. Mit der Einführung des aktuellen ATLAS-Release 7.0 folgten die restlichen Zolllagertypen, die aktive Veredelung, das Umwandlungsverfahren und schließlich die Ablösung des Verfahrens ALFA an den Flughäfen.

Das Verfahren KOBRA wird zu einem späteren Zeitpunkt in ATLAS überführt. Auch internationale IT-Projekte (NCTS - New Computerised Transit System oder AES - Automated Export System) finden bei der Entwicklung von ATLAS Berücksichtigung.

Der schnelle Draht zu ATLAS:
Koordinierende Stelle ATLAS
Tel.: 0721/7909-0
Fax: 0721/7909-319

Auskünfte Zollnummer
Tel.: 0721/7909-200
Fax: 0721/7909-110
E-Mail: poststelle@kostatlas.bfinv.de

Service Desk
Tel.: 0800/1012631
Fax: 069/20971-584
E-Mail: servicedesk@zivit.de

Bundesministerium der Finanzen
Referat III A 7
Tel.: 01888/682-2730
Fax: 01888/682-2977
E-Mail: atlasinfo@bmf.bund.de

(Quellen: Wikipedia.de, Bundesministerium der Finanzen: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Datenübermittlung und Datenpflege

    Als Unterrichtung durch die Deutsche Bundesregierung liegt der "Evaluierungsbericht des Zweiten Gesetzes zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken" (20/10200) vor.

  • Durchsetzung des DSA

    Die Deutsche Bundesregierung hat das Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene vorgelegt. Während die ab 17. Februar 2024 in der Europäischen Union geltende DSA-Verordnung etwa Sorgfaltspflichten für Online-Dienste im Kampf gegen Desinformation und Hassrede im Internet und die Durchsetzung auf EU-Ebene regelt, konkretisiert der Gesetzentwurf der Bundesregierung Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

  • Klarstellung für Betriebsräte und Unternehmen

    Die Bundesregierung will das Betriebsverfassungsgesetz ändern. Durch einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) sollen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes vom Januar 2023 entstandene Rechtsunsicherheiten beseitigt werden.

  • 1:1-Umsetzung wird angestrebt

    Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in nationales Recht war Thema einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am. Die Sachverständigen sahen den Opferschutz durch den Regierungsentwurf gestärkt, sprachen sich aber für eine Reihe von Nachbesserungen aus.

  • Modernisierung der Registerlandschaft

    Mit der Annahme eines Gesetzentwurfs (20/8866) der Deutschen Bundesregierung in geänderter Fassung hat der Wirtschaftsausschuss in seiner Sitzung einer Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes einstimmig zugestimmt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen