Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Umweltausschuss: Neue Regeln für alte Batterien


Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren: Hersteller werden in Zukunft zudem verpflichtet, ein Rücknahmesystem aufzubauen und zu betreiben
Gesetz schreibt erstmals auch Sammelziele für Batterien vor: Bis September 2012 sollen 35 Prozent und bis 2016 insgesamt 45 Prozent aller Geräte-Altbatterien gesammelt werden

(23.04.09) - Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/12227, 16/12301), der den Vertrieb, die Rücknahme und die Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren an europäisches Recht anpasst, ist am Mittwochvormittag im Umweltausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen worden.

Bündnis 90/Die Grünen und die Linke stimmten gegen den Entwurf, die FDP enthielt sich der Stimme. Danach sollen Batterien wie bisher getrennt vom Hausmüll entsorgt und bei entsprechenden Rücknahmestellen abgegeben werden. Neu eingeführt wird ein zentrales Melderegister für die Hersteller von Batterien und Akkumulatoren, das beim Umweltbundesamt angesiedelt werden soll.

Die Hersteller werden in Zukunft zudem verpflichtet, ein Rücknahmesystem aufzubauen und zu betreiben, mit dem die Erfassung und ordnungsgemäße Verwertung von Batterien sichergestellt werden soll. Batterien, die bestimmte gefährliche Substanzen enthalten, dürfen künftig nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Die Vertreiber von Batterien müssen auch weiterhin Altbatterien vom Verbraucher unentgeltlich zurücknehmen.

Das Gesetz schreibt erstmals auch Sammelziele für Batterien vor: Bis September 2012 sollen 35 Prozent und bis 2016 insgesamt 45 Prozent aller Geräte-Altbatterien gesammelt werden. Mit dem "Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren" setzt die Regierung die Batterierichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 in nationales Recht um.

Die CDU wies darauf hin, dass Deutschland die in dem Gesetz vereinbarten Sammelziele für Batterien bereits erfülle. Das Gesetz stelle einen Fahrplan dar, um die Rücknahme von Batterien weiter zu steigern. Bei der Rücknahme und Entsorgung sprach sich die CDU für eine "starke kommunale Seite", aber auch für eine "starke Partnerschaft und keine Gegnerschaft mit dem Mittelstand" aus.

Auch die SPD bewertete den Gesetzentwurf als "grundsätzlich positiv". Sie sprach sich jedoch gegen eine Sammlung gefährlicher Stoffe in Haushalten aus.

Die FDP lehnte ein Pfandsystem für Batterien, wie es in einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (16/11917) gefordert wurde, ab. Ein solches System ist nach Auffassung der FDP "realitätsfremd" und führe nicht zu einer Verbesserung des Ist-Zustandes.

Die Linke machte sich für eine Ausweitung der Sammelquoten stark. Angesichts der bereits jetzt höheren Sammelquote sei es "unsinnig, niedrigere Quoten anzusetzen", argumentierte Die Linke. Sie plädierte für eine Quote von 70 Prozent bei der Sammlung von Batterien.

Bündnis 90/Die Grünen verteidigten ihre Forderung nach der Einführung eines Pfandsystems: "Wir sind der Ansicht, dass Pfand das richtige Instrument" ist, erklärten die Grünen. Dabei verwies die Fraktion darauf, dass der Verbrauch von Batterien von 25.000 auf 35.000 Tonnen gestiegen sei. Nach Meinung der Grünen soll daher vor allem der Einsatz von sogenannten Primärbatterien vermindert werden. Abgelehnt wurden der Antrag der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Rechtssicherheit für Betriebsräte

    Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat für eine Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten gestimmt. Mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages stimmte der Ausschuss für einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) der Bundesregierung in ungeänderter Fassung.

  • Gesetz: Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/11226) zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt. Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird.

  • EU-Richtlinie 2023/2413

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (20/11226) beschlossen.

  • Maßstab der Sachdienlichkeit

    Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll reformiert und entfristet werden. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" (20/10942) vor.

  • Erlass von Rechtsverordnungen

    Die Lehrverpflichtung des hauptberuflichen wissenschaftlichen Personals an den Universitäten der Bundeswehr, an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und an der Hochschule der Deutschen Bundesbank soll nach dem Willen der Bundesregierung zukünftig durch Erlass von Rechtsverordnungen geregelt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen