Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Änderung des Presse-Grosso-Systems


SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen Presse-Grosso-System soll gesetzlich absichern
Ein Zivilgerichtsverfahren habe das Verhandlungsmandat des Pressegrossoverbandes über Handelsspannen mit den Verlagen für seine Mitglieder als kartellrechtlich unzulässig angesehen


(08.04.13) - Das seit Jahrzehnten bewährte Presse-Grosso-Vertriebssystem soll kartellrechtlich abgesichert werden. Zu diesem Zweck haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen gemeinsamen Gesetzentwurf (17/12679) eingebracht. Das Presse-Grosso-System stelle sicher, dass Pressetitel und insbesondere auch Titel kleiner Verlage und Titel mit kleinen Auflagen überall erhältlich seien.

Eine gesetzliche Regelung sei notwendig, da in einem Zivilgerichtsverfahren das Verhandlungsmandat des Pressegrossoverbandes über Handelsspannen mit den Verlagen für seine Mitglieder als kartellrechtlich unzulässig angesehen worden sei. Da es keine außergerichtliche oder außergesetzliche Verständigung gegeben habe, werde der Weg einer gesetzlichen Absicherung von Branchenvereinbarungen der Pressegrossisten und Verlage gewählt, begründen die Fraktionen ihr Vorgehen.

Die Änderung des Presse-Grosso-Systems war nach Angaben der Fraktionen bereits mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (17/11053) beschlossen worden, das sich derzeit im Vermittlungsausschuss befinde. Die Regelungen im Presse-Grosso-System würden jedoch keine Anrufungsgründe für den Vermittlungsausschuss darstellen. "Es ist daher davon auszugehen, dass diese Regelungen dem Grunde nach unstreitig sind. Da im Vermittlungsausschuss derzeit keine Einigung absehbar ist, soll die Änderung des Presse-Grosso nunmehr separat auf den Weg gebracht werden", schreiben die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Konzerne sollen Steuerzahlungen offenlegen

    Multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne sollen künftig Informationen zu in den Mitgliedsstaaten gezahlten Ertragssteuern offenlegen. Eine entsprechende EU-Richtlinie ((EU) 2021/2101) will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf (20/5653) in deutsches Recht umsetzen.

  • Rechtliche Umsetzung der Gleichbehandlung

    Um wirksam gegen Diskriminierung vorzugehen und Teilhabe und Chancengleichheit zu gewährleisten, muss Gleichbehandlung auch rechtlich durchsetzbar sein. Im Privatrechtsverkehr schütze hier zwar seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als wichtiges Instrument gegen Diskriminierung.

  • Gesetzentwurf für inklusiven Arbeitsmarkt

    Die Deutsche Bundesregierung möchte den inklusiven Arbeitsmarkt stärker fördern und hat deshalb einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/5664) vorgelegt. Für eine inklusive Gesellschaft sei es entscheidend, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt am Arbeitsleben teilhaben können, begründet die Regierung ihren Entwurf und verweist zugleich auf den hohen Fachkräftebedarf.

  • Regelungslücke geschlossen

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/5652) zur Ratifizierung eines Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt vorgelegt.

  • Hersteller sollen Kosten von Plastikmüll mittragen

    Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sollen sich an den Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen. Das sieht das von der Bundesregierung geplante Einwegkunststoff-Fondgesetz (20/5164) vor, über das der Bundestag berät.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen