Prüfung von Emissionsberichten
Gesetzentwurf: Bundesregierung bringt Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandels auf den Weg
Nach der neuen EU-Verifizierungsverordnung sollen in Zukunft auch Einzelsachverständige als Prüfer zugelassen werden
(13.05.13) - Mit Beginn der dritten Handelsperiode des EU-Emissionshandelssystems sollen für die Erstellung von Emissionsberichten ab 2013 grundsätzlich nur noch Prüfstellen tätig sein dürfen, die von den Mitgliedstaaten selbst zugelassen wurden. Das geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (17/13025) hervor. Nach der neuen EU-Verifizierungsverordnung sollen in Zukunft auch Einzelsachverständige als Prüfer zugelassen werden. Dabei müssen die Mitgliedstaaten jedoch sicherstellen, dass diese mit akkreditierten Prüfstellen gleichwertig sind.
In den ersten beiden Handelsperioden des EU-Emissionshandels konnten die Mitgliedstaaten bislang weitgehend selbst entscheiden, wie sie die Prüfung von Emissionsberichten regelten. In Deutschland erfolgte die Prüfung des Emissionshandels bisher durch sogenannte sachverständige Stellen. Diese Stellen sind nach der neuen EU-Verifizierungsverordnung, mit der die Regelungen in Europa harmonisiert werden sollen, jedoch nicht mehr ausreichend legitimiert. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Gesetze
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Konzerne sollen Steuerzahlungen offenlegen
Multinationale und ertragsstarke Unternehmen und Konzerne sollen künftig Informationen zu in den Mitgliedsstaaten gezahlten Ertragssteuern offenlegen. Eine entsprechende EU-Richtlinie ((EU) 2021/2101) will die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf (20/5653) in deutsches Recht umsetzen.
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Rechtliche Umsetzung der Gleichbehandlung
Um wirksam gegen Diskriminierung vorzugehen und Teilhabe und Chancengleichheit zu gewährleisten, muss Gleichbehandlung auch rechtlich durchsetzbar sein. Im Privatrechtsverkehr schütze hier zwar seit 2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als wichtiges Instrument gegen Diskriminierung.
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Regelungslücke geschlossen
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Hersteller sollen Kosten von Plastikmüll mittragen
Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sollen sich an den Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen. Das sieht das von der Bundesregierung geplante Einwegkunststoff-Fondgesetz (20/5164) vor, über das der Bundestag berät.