Sie sind hier: Home » Recht » Deutschland » Gesetze

Veränderte Fassung des BilMoG


Mit dem veränderten BilMoG-Entwurf wird versucht, die aus der Finanzkrise gewonnenen Erkenntnisse zu verarbeiten
Koalition und FDP sind für Zeitwertbewertung von Aktien in Bankenbilanzen


(20.03.09) - Mit den Stimmen der Großen Koalition und der FDP hat sich der Rechtsausschuss am Mittwochmorgen für eine veränderte Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ausgesprochen (16/10067).

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich. Die SPD-Fraktion sagte, alle Fraktionen teilten das Ziel, Einzelhandelskaufleute von Bilanzierungspflichten zu entlasten und die Schwellenwerte anzuheben, ab der Unternehmen ausführliche Informationspflichten haben.

Mit dem Gesetzentwurf werde der Versuch unternommen, die aus der Finanzkrise gewonnenen Erkenntnisse zu verarbeiten. Das werde besonders bei der Anrechnung der Risiken von Zweckgesellschaften auf das Mutterunternehmen deutlich.

Die Grünen-Fraktion sagte, mit dem veränderten Entwurf sei ein "vernünftiger Weg zum Vorsichtsprinzip" gefunden worden. Sie kritisierte aber, dass Banken Aktien in ihren Bilanzen "trotz massiver Kritik" in Zukunft zum aktuellen Marktwert aufführen sollen. Dieses Risiko solle zwar durch zwei "Gegenelemente" begrenzt werden, doch diese seien so ausgestaltet, dass sich der "Sicherheitsgewinn" verflüchtige. Einerseits sei der Risikoabschlag auf den Aktienwert nicht exakt bestimmt. Andererseits werde die Rückstellung, die das Aktienrisiko absichern soll, auf das Stammkapital der Banken abgerechnet und diene deshalb auch dazu, neue Kredite abzusichern.

Die FDP-Fraktion begrüßte insbesondere die Änderungen hinsichtlich der Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konsolidierungskreis. Dadurch werde es Unternehmen erschwert, die Risiken aus den Bilanzen in Tochterunternehmen auszulagern. Die Zeitwertbewertung von Aktien sei ausreichend abgesichert, so die FDP. Zudem werde die Höhe des Risikoabschlags durch die Bankenaufsicht kontrolliert.

Die Unionsfraktion widersprach der Ansicht, dass es Aufgabe des Gesetzentwurfes sei, das Handelsrecht für die Finanzkrise "fit zumachen" und betonte besonders die "Entlastung und Entbürokratisierung" zugunsten des Mittelstandes. Die Konservativen sagten, es wäre absurd, von den Banken einerseits die Vergabe von Krediten zu fordern, ihnen andererseits aber zu verbieten, die Rückstellung zur Absicherung des Aktienrisikos auf das Stammkapital anzurechnen. Die Modernisierung des Bilanzrechts sei eine wichtige Reform der aktuellen Legislaturperiode.

Die Linke kritisierte ebenfalls die "doppelte Risikobelastung" der Rückstellungen, die das Aktienrisiko absichern sollen. Ein Entschließungsantrag der Linken, in dem sie forderte, einen beherrschenden Einfluss eines Mutterunternehmens auf eine Zweckgesellschaft bereits dann anzunehmen, wenn dieses den "wesentlichen Teil der Risiken und Chancen" der Zweckgesellschaft trage, wurde abgelehnt. (Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie mehr:
Bilanzrecht-Modernisierung und Zeitwertbewertung
Modernes Bilanzrecht für deutsche Unternehmen
Das neue Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BilMoG-Regelungen schon für 2008 relevant
Info-Portal: Modernisierung des Bilanzrechts 2009


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Gesetze

  • Gesetzentwurf: Neufassung der Energieauditpflicht

    Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Neufassung der Energieauditpflicht (20/11852) vorgelegt. Am 10. Oktober 2023 ist die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) in Kraft getreten. Zwar seien mit dem Energieeffizienzgesetz bereits wesentliche Anforderungen der Neufassung der EED in nationales Recht umgesetzt worden, allerdings müssten noch weitere Anforderungen umgesetzt werden, so die Bundesregierung. Insbesondere gab es demnach wesentliche Änderungen im Bereich der Energieauditpflicht für Unternehmen.

  • Terrorismusstrafrecht & EU-Vorgaben

    Die Bundesregierung will das Terrorismusstrafrecht nachbessern und an EU-Vorgaben anpassen. Wie die Bundesregierung in dem "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung" (20/11848) anführt, habe die Europäische Union eine mangelnde Umsetzung der Vorgaben gerügt.

  • Umsetzung der DSGVO

    Der Bundesrat will die Verfolgung datenschutzrechtlicher Verstöße im Rahmen von lauterkeitsrechtlichen Konkurrenten- oder Verbandsklage nach Paragraf 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich ausschließen. Dazu hat die Länderkammer den "Entwurf eines Gesetzes zum Abbau datenschutzrechtlichen Gold-Platings im Wettbewerbsrecht" (20/11879) vorgelegt.

  • Rechtssicherheit für Betriebsräte

    Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat für eine Neuregelung der Bezahlung von Betriebsräten gestimmt. Mit den Stimmen aller Fraktionen und Gruppen des Bundestages stimmte der Ausschuss für einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/9469) der Bundesregierung in ungeänderter Fassung.

  • Gesetz: Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie

    Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (20/11226) zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt. Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen