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Grüne fordern verbindliches Lobbyisten-Register


Die "unmittelbare oder mittelbare Beeinflussung" durch Lobbyisten soll dokumentiert und für den weiteren Beratungsprozess transparent gemacht werden
Lobbyistenarbeit: Nur nach einer Registrierung soll Lobbyisten der Zugang zu Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden "und jede Kontaktaufnahme zu deren Personal" möglich sein

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(23.07.10) - Die Tätigkeiten von Lobbyisten, die "im Bereich von Bundesregierung und Deutschem Bundestag" aktiv sind, soll nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem verbindlichen öffentlichen Register erfasst werden. Zur Errichtung eines solchen Registers solle die Deutsche Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, fordert die Fraktion in einem Antrag (17/2486).

Danach sollen sich Lobbyisten, die die im Gesetz vorgesehenen Rechte in Anspruch nehmen wollen, in dem Register registrieren lassen müssen. Auch solle der Begriff des registrierungspflichtigen Lobbyisten definiert werden. "Dabei sollte die Absicht, Entscheidungen und Abläufe der Exekutive und Legislative im Sinne der Auftraggeber zu beeinflussen, das entscheidende Kriterium sein", heißt es in der Vorlage.

Vorgesehen werden könne auch, dass Lobbyisten, deren Lobbytätigkeit einen bestimmten zeitlichen und finanziellen Aufwand nicht übersteigt, nicht registrierungspflichtig sind.

Lobbyarbeit transparenter machen
In das Register aufgenommen werden sollen nach den Vorstellungen der Fraktion unter anderem bestimmte Daten zu den Lobbyisten, ihren Arbeit- beziehungsweise Auftragsgebern sowie zu den finanziellen Aufwendungen, die sie in die Interessenvertretung investieren.

Jeder Bürger soll dem Antrag zufolge das Recht auf kostenlose Einsichtnahme in das Register haben, das vom Bundestagspräsidenten geführt und zumindest im Internet veröffentlicht werden soll. Die "unmittelbare oder mittelbare Beeinflussung" von für den Bundestag bestimmte Vorlagen der Exekutive durch Lobbyisten soll laut Grünen-Fraktion dokumentiert und für den weiteren Beratungsprozess transparent gemacht werden.

Nur nach einer Registrierung soll Lobbyisten der Zugang zu Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden "und jede Kontaktaufnahme zu deren Personal" möglich sein, "sofern eine Lobbytätigkeit beabsichtigt ist", schreiben die Antragsteller weiter.

Auch die Ausgabe von Hausausweisen für den Bundestag an Lobbyisten will die Fraktion von einer Registrierung abhängig machen. An Anhörungen und vergleichbaren Veranstaltungen des Parlaments oder seiner Organe und Hilfsorgane sollten nur registrierte Lobbyisten teilnehmen dürfen, sofern sie in ihrer Eigenschaften als Lobbyisten auftreten. Ferner solle der Bundestag dafür Sorge tragen, dass der Kontakt von Interessenvertretern zu Abgeordneten und Fraktionen uneingeschränkt möglich bleibt. (Deutscher Bundestag: ra)


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