UN-Konvention gegen Korruption kein Thema
Transparency Deutschland kritisiert Lammerts Äußerungen zur Abgeordnetenbestechung
Forderungen nach einer Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung zurückgewiesen
(22.07.10) - Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat die Äußerungen von Bundestagspräsident Norbert Lammert zur Abgeordnetenbestechung kritisiert. Lammert hatte laut Transparency bei seinen Vorschlägen zur Modernisierung der Bundestagsdebatten Forderungen nach einer Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung zurückgewiesen.
Transparency fordert seit Jahren die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC). Wesentlicher Grund für die Nicht-Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) ist die in Deutschland unzureichende strafrechtliche Regelung der Abgeordnetenbestechung. Seit Jahren wird von den jeweiligen Mehrheitsfraktionen des Deutschen Bundestages dazu kein Gesetzentwurf vorgelegt.
Glaubwürdigkeit Deutschlands bei der Korruptionsbekämpfung werde weiter untergraben
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland. "Lammert enttäuscht mich. Der Parlamentspräsident macht sich stark für eine Modernisierung des Parlamentarismus. Dazu passt nicht, dass er die Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) unmöglich macht.
Offensichtlich hat auch die neue Parlamentsmehrheit nicht die geringste Absicht, endlich einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Abgeordnetenbestechung vorzulegen. Damit wird die Glaubwürdigkeit Deutschlands bei der Korruptionsbekämpfung weiter untergraben."
Die UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) wurde inzwischen von über 140 Staaten ratifiziert. Von den G20-Staaten haben allein Deutschland, Indien, Japan und Saudi-Arabien die UN-Konvention gegen Korruption noch nicht ratifiziert. Von allen europäischen Staaten haben nur Deutschland, Irland, Island, Kosovo und die Tschechische Republik die Konvention noch nicht ratifiziert. (Transparency: ra)
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