Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa

Fremdbesitzverbot bei Apotheken besteht weiter


Apotheken dürfen nur von Apothekern persönlich und nicht von Kapitalgesellschaften geführt werden
Bayerns Europaministerin Emilia Müller: Urteil des Europäischen Gerichtshofs setze ein wichtiges Signal, dass die EU die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Gesundheitswesen zu respektieren habe


(22.05.09) - Bayerns Europaministerin Emilia Müller begrüßt Bestätigung des deutschen Apothekenmodells durch den Europäischen Gerichtshof. Müller sieht darin ein "wichtiges Signal aus Luxemburg, dass Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für das Gesundheitswesen respektiert wird".

Bayerns Europaministerin Emilia Müller hat das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen eine zwangsweise Liberalisierung des deutschen Apothekenmarkts begrüßt. Müller sagte: "Das deutsche Apothekenmodell, das für Qualität und Beratung steht, ist vom Europäischen Gerichtshof eindrucksvoll bestätigt worden. Bayern hat sich stets für die bewährte deutsche Apothekenlandschaft eingesetzt. Das Urteil setzt ein wichtiges Signal, dass die EU die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Gesundheitswesen zu respektieren hat."

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil das sogenannte Fremdbesitzverbot bestätigt, wonach Apotheken nur von Apothekern persönlich und nicht von Kapitalgesellschaften geführt werden dürfen.

"Das deutsche Fremdbesitzverbot bei Apotheken hat sich bewährt. Damit wird die fachgerechte Versorgung von Patienten mit Medikamenten sichergestellt. Gerade im ländlichen Raum garantiert das Fremdbesitzverbot zudem eine wohnortnahe und inhabergeführte Apothekenlandschaft ohne rein betriebswirtschaftlich motivierte Standortwahl", so die Ministerin.

Müller wies darauf hin, dass es in dem Urteil nicht nur um die Verteidigung der bewährten Apothekenversorgung geht. Vielmehr habe das Verfahren die grundsätzliche Frage aufgeworfen, wie weitreichend der Europäische Gerichtshof in Politikbereiche eingreife, die in der vorrangigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten liegen.

"Der Gerichtshof hat ausdrücklich einen Bereich geschützter nationaler Zuständigkeit anerkannt. Er setzt damit angesichts einer verbreiteten Kritik an seiner Rechtsprechung nunmehr ein Zeichen, dass er die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten respektiert. Das ist eine richtige Entscheidung", sagte die Ministerin. (Bayerische Staatskanzlei: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: EU und Europa

  • Schwachstellen in Lieferketten beseitigen

    Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

  • Keine vorgetäuschten Preisnachlässe

    Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.

  • Aktionsplans zur Kapitalmarktunion

    Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

  • Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche

    Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.

  • Meldung der Kompensationspflichten

    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen