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Bekämpfung der Computerkriminalität


Zugang zu elektronischen Beweismitteln: Rat ermächtigt Mitgliedstaaten, internationales Übereinkommen zu unterzeichnen
Hohes Schutzniveau für natürliche Personen und die Einhaltung der EU-Datenschutzstandards



Der Rat der EU hat einen Beschluss angenommen, mit dem die Mitgliedstaaten ermächtigt werden, im Interesse der EU das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität (Budapester Konvention) zu unterzeichnen. Dieses Protokoll wird den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln wie in der Cloud befindlichen E‑Mails oder Dokumenten für die Verwendung in Strafverfahren verbessern. Es wird zur Bekämpfung der Computerkriminalität und anderer Formen der Kriminalität auf globaler Ebene beitragen, indem es die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern vereinfacht und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für natürliche Personen und die Einhaltung der EU-Datenschutzstandards gewährleistet.

Das Protokoll umfasst Verfahren zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit zwischen Behörden sowie zur Verbesserung der direkten Zusammenarbeit mit Anbietern und Einrichtungen in anderen Ländern. Ferner sind darin Verfahren für die Rechtshilfe in Notfällen festgelegt.

Dieser Text wird den EU‑Rahmen für den Zugang zu elektronischen Beweismitteln, über den die EU-Organe derzeit beraten, ergänzen. Sein Vorteil besteht darin, dass er weltweit Anwendung finden kann. Bislang sind 66 Länder, darunter 26 EU-Mitgliedstaaten, der Budapester Konvention beigetreten. (Rat der EU: ra)

eingetragen: 07.04.22
Newsletterlauf: 17.06.22


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Meldungen: EU und Europa

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    Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.

  • Aktionsplans zur Kapitalmarktunion

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  • Meldung der Kompensationspflichten

    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

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