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Konsultation zur MiFID-Überprüfung


Finanzdienstleistungen: Überarbeitung der MiFID soll Regulierungsrahmen stärken
Bessere europäische Vorschriften zur Schaffung eines robusteren Rahmens für sämtliche Finanzakteure und Finanzinstrumente

(15.12.10) - MiFID III im Anmarsch? - Im Rahmen ihrer Arbeiten zur Schaffung eines transpareneteren und stabileren Finanzsystems hat die Europäische Kommission eine Konsultation zur Überprüfung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) eingeleitet. Die im November 2007 in Kraft getretene MiFID legt einen umfassenden Rahmen für Wertpapierfirmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten anbieten, sowie Vorschriften zum Anlegerschutz fest. Sie ermöglicht Handelsplätzen und Wertpapierfirmen, EU-weit ungehindert tätig zu werden.

Die Richtlinie hat für mehr Wettbewerb und eine stärkere Integration auf den EU-Finanzmärkten gesorgt und den Anlegerschutz erheblich verbessert. Der rapide technologische Fortschritt, die Komplexität und der Wandel der Finanzmärkte sowie die aus der Finanzkrise zu ziehenden Lehren machen jedoch eine umfassende Überprüfung der Richtlinie erforderlich.

Dabei sind sämtliche Bereiche abzudecken, in denen Defizite festgestellt wurden bzw. Verbesserungen vonnöten sind. Zweck der Konsultation ist es, von allen Beteiligten Stellungnahmen einzuholen, die in die Ausarbeitung der im Frühjahr 2011 vorzulegenden Legislativvorschläge einfließen sollen. Stichtag für die Übermittlung der Beiträge ist der 2. Februar 2011.

Hierzu erklärte der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Michel Barnier: "Ursprüngliches Ziel der MiFID, dieses Kernstücks der europäischen Gesetzgebung, war es, einen soliden gemeinsamen Regulierungsrahmen für Europas Wertpapiermärkte zu schaffen. Die MiFID war in vielerlei Hinsicht ein Erfolg. Inzwischen hat sich die Welt jedoch verändert, und wir alle wissen, dass der bestehende Rechtsrahmen verbesserungsbedürftig ist. Meine Absicht ist es, durch eine Überarbeitung der MiFID den Regulierungsrahmen zu stärken und dabei den neuen Entwicklungen und der Präsenz neuer Akteure auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen. Mit diesem Rahmen sollen Transparenz und Effizienz der Märkte gesteigert und der Anlegerschutz verbessert werden."

Die MiFID ist ein zentraler Pfeiler der europäischen Finanzmarktregulierung. Sie schafft mehr Wettbewerb, Größenvorteile, eine größere Vielfalt an Marktakteuren und damit auch bessere und kostengünstigere Dienstleistungen für Anleger. Dies wiederum führt zu stärker integrierten, liquideren und besser funktionierenden Finanzmärkten. Die MiFID enthält auch Vorschriften zum Anlegerschutz.

Seit Inkrafttreten der MiFID haben sich die Finanzmärkte jedoch deutlich verändert. Es sind neue Akteure (z. B. neue Arten von Handelsplätzen) auf den Plan getreten und neue Produkte entstanden, und technologische Entwicklungen, wie beispielsweise der Hochfrequenzhandel, haben die Finanzlandschaft dramatisch verändert. All dies hat die Unzulänglichkeiten der MiFID offenbart. Deshalb soll sie im nächsten Jahr überarbeitet werden. Die Ergebnisse der heute eingeleiteten Konsultation werden in den Prozess einfließen.

Kernpunkte der Konsultation
>> Entwicklung der Marktstrukturen und Marktpraktiken:
Die Finanzmärkte werden zunehmend komplexer. Die Zahl der Handelsplätze, der Marktteilnehmer und der angebotenen Produkte hat erheblich zugenommen. Der europäische Rechtsrahmen muss mit den Veränderungen der Handelspraktiken und den technologischen Entwicklungen Schritt halten.

Im Rahmen der Konsultation wird die Frage gestellt, wie die MiFID aktualisiert werden sollte, damit sie einen robusten und angemessenen Regulierungsrahmen für sämtliche Wertpapierdienstleistungen und Investmenttätigkeiten vorgibt und damit Risiken im Zusammenhang mit nicht abgedeckten Tätigkeiten vermieden werden.

>> Markttransparenz: Die Transparenz von Marktdaten (einschließlich Pre- und Post-Trade-Daten) ist von zentraler Bedeutung, wenn alle Marktteilnehmer gleichen Zugang zu Informationen über Handelsmöglichkeiten haben sollen. Außerdem erleichtert dies die Preisbildung und erhöht die Liquidität. Derzeit betreffen die MiFID-Transparenzvorschriften ausschließlich Aktien.

Im Rahmen der Konsultation sollen Überlegungen dazu angestellt werden, wie die Ausnahmen vom derzeit geltenden Rahmen begrenzt werden können (Problematik der "Dark Pools"). Ferner wird die Frage gestellt, ob auch für andere Finanzprodukte wie Anleihen und OTC-Derivate ("over-the-counter" gehandelte Derivate) entsprechende Regeln eingeführt werden sollten – im Einklang mit den von der G20 eingegangenen Verpflichtungen. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Verbesserung der Verfügbarkeit, der Qualität und der Konsolidierung von Handelsdaten vorgeschlagen.

>> Warenderivatemärkte: Im Rahmen der Konsultation wird auch die Frage gestellt, welche Maßnahmen getroffen werden könnten, um Bedenken hinsichtlich des Funktionierens der Warenderivatemärkte und deren Auswirkungen auf die Volatilität der Rohstoffpreise auszuräumen. Im Einzelnen wird gefragt, wie die Informationsflüsse optimiert werden können, welche Berichtspflichten gegebenenfalls vorzusehen wären und ob die Einführung von Positionsobergrenzen erwogen werden sollte. Die Überprüfung der MiFID wird andere einschlägige Kommissionsinitiativen ergänzen, wie etwa die für das Frühjahr 2011 ins Auge gefasste Überprüfung der Marktmissbrauchsrichtlinie.

>> Anlegerschutz: Eine weitere Frage lautet, welche Maßnahmen zur Stärkung des Anlegerschutzes erforderlich sind, wenn gewährleistet werden soll, dass Wertpapierfirmen allen Anlegern eine ihrem jeweiligen Profil entsprechende angemessene Behandlung zuteil werden lassen.

>> Aufsicht: Im Rahmen der Konsultation wird ferner die Frage gestellt, inwieweit gegebenenfalls Änderungen in Bezug auf die Beaufsichtigung der verschiedenen Tätigkeiten und Akteure erforderlich sind, und insbesondere, welche Rolle genau der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) mit Blick auf eine bessere Marktaufsicht zufällt (siehe MEMO/10/434). Diese neue Behörde wird ihre Tätigkeit im Januar 2011 aufnehmen.
(EU-Kommission: ra)

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MiFID II-Repetitorium: Alles zum Thema MiFID
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