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Abmilderung der Auswirkungen des Coronavirus


Corona-Krisenmaßnahmen: Europäische Kommission begrüßt bewährte Verfahren zur Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen
Die veröffentlichte Liste bewährter Verfahren geht aus zwei von der Kommission unterstützten umfassenden Rundtischgesprächen zwischen Vertretern von Verbraucher- und Unternehmensverbänden und Vertretern europäischer Banken, anderer Kreditgeber sowie des Versicherungssektors hervor



Die Europäische Kommission begrüßt eine Liste bewährter Verfahren, auf die sich der Finanzsektor und Verbraucher- und Unternehmensverbände geeinigt haben, um die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie weiter abzumildern. In dem vorgestellten Dokument wird konkret dargelegt, wie verschiedene Marktteilnehmer Verbraucher und Unternehmen während der gesamten Krise unterstützen können.

Behandelt werden unter anderem folgende Punkte:
>> Zahlungsmoratorien bei Verbraucher- und Geschäftskrediten sowie für Versicherungsbeiträge: diese Maßnahmen können bei finanziellen Schwierigkeiten für Entlastung sorgen, beispielsweise in Form eines Zahlungsaufschubs;
>> Ermöglichung sichererer bargeldloser Zahlungen bei gleichzeitiger Erhaltung der Möglichkeit von Barzahlungen für diejenigen, die darauf angewiesen sind;
>> zügige Bereitstellung von Krediten zur Abmilderung der Auswirkungen des Coronavirus mit fairen Gebühren und Zinsen;
>> möglichst zeitnahe Bearbeitung und Auszahlung von berechtigten Versicherungsansprüchen.

Der für das Ressort "Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen" zuständige Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis erklärte hierzu: "Nun müssen wir dafür sorgen, dass der Geldhahn nicht zugedreht wird und Verbraucher und insbesondere kleinere Unternehmen, die benötigte finanzielle Unterstützung erhalten können. Den eingehenden Dialog, den wir mit dem europäischen Finanzsektor sowie mit Wirtschafts- und Verbrauchervertretern geführt haben, begrüße ich ausdrücklich. Die veröffentlichte Liste bewährter Verfahren ist das Ergebnis unserer konstruktiven Diskussionen. Ich hoffe, dass alle Betroffenen dieses hilfreiche Instrument sinnvoll nutzen werden. Im September werden wir den Sachstand erneut prüfen und die Diskussion darüber fortsetzen, wie die kontinuierliche Verfügbarkeit von Krediten im Rahmen des Erholungsprozesses am besten gewährleistet werden kann."

Die veröffentlichte Liste bewährter Verfahren geht aus zwei von der Kommission unterstützten umfassenden Rundtischgesprächen zwischen Vertretern von Verbraucher- und Unternehmensverbänden und Vertretern europäischer Banken, anderer Kreditgeber sowie des Versicherungssektors hervor. Die Diskussionen sind Teil umfassenderer Bemühungen der Kommission, die Kreditvergabe an die Realwirtschaft zu fördern. In diesem Zusammenhang ist auch das im April verabschiedete Bankenpaket zu nennen. Die Kommission wird im September ein weiteres Rundtischgespräch unterstützen, in dessen Rahmen eine Bilanz der Fortschritte gezogen werden soll, und den Dialog mit Interessenträgern fortführen, um die Kreditvergabe während der Erholungsphase zu fördern. Alle Beteiligten sind aufgefordert, diese bewährten Verfahren anzuwenden.

Das veröffentlichte Dokument, das von allen Teilnehmern der Rundtischgespräche gebilligt wurde, umfasst:
>> Bewährte Verfahren für die Kreditvergabe durch Banken und Nichtbanken an Verbraucher;
>> Bewährte Verfahren für die Kreditvergabe durch Banken und Nichtbanken an Unternehmen;
>> Bewährte Verfahren für Versicherer.

Hintergrund
Der durch die Coronavirus-Pandemie verursachte wirtschaftliche Schock hat weitreichende Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmen. Am 28. April 2020 verabschiedete die Kommission ein Bankenpaket, um die Wirtschaft durch eine Erleichterung der Kreditvergabe zu unterstützen. Angesichts der raschen Einigung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Paket konnten die darin enthaltenen gezielten gesetzlichen Änderungen bereits im zweiten Quartal 2020 in Kraft treten.

Im Rahmen dieses Pakets kündigte die Kommission einen Dialog mit dem europäischen Finanzsektor sowie mit Unternehmens- und Verbrauchervertretern an. Ziel dieses Dialogs war es zu prüfen, wie verschiedene Finanzmarktakteure Verbraucher und Unternehmen während der Pandemie unterstützen können. Am 28. Mai veranstaltete die Kommission ein erstes Rundtischgespräch, um mit Interessenträgern mögliche Entlastungsmaßnahmen zu erörtern. In diesem Rahmen bekundeten alle vertretenen Parteien ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit und zum Dialog. Im Anschluss an ein von der Kommission am 29. Juni veranstaltetes zweites Rundtischgespräch wurde die veröffentlichte Liste bewährter Verfahren vereinbart.

An den beiden Rundtischgesprächen nahmen mehr als 25 Organisationen teil, darunter
>> Verbraucherorganisationen
>> Unternehmensverbände
>> Versicherungsgesellschaften
>> Banken
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.08.20
Newsletterlauf: 16.10.20


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