Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Achtes illustratives Nuklearprogramm


EU-Kommission bewertet Investitionsbedarf im Nuklearbereich bis 2050 im Hinblick auf Dekarbonisierungs- und Wettbewerbsfähigkeitsziele
Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden soll dazu beitragen, die Lizenzvergabe zu beschleunigen



Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

Für einige EU-Länder ist die Kernenergie ein wichtiger Bestandteil der Dekarbonisierung, der industriellen Wettbewerbsfähigkeit und der Versorgungssicherheitsstrategien. Die Kommission schätzt, dass im Jahr 2040 mehr als 90 Prozent des Stroms in der EU aus dekarbonisierten Quellen, in erster Linie aus erneuerbaren Energiequellen, und ergänzt durch Kernenergie, erzeugt werden. Es wird erwartet, dass die installierte Kernenergiekapazität in der gesamten EU von 98 GWe im Jahr 2025 auf 109 GWe im Jahr 2050 ansteigen wird. Entscheidend ist, dass für die Dekarbonisierung des Energiesystems der EU Null- und CO2-arme Energielösungen erforderlich sind.

Daher ist es wichtig, die industrielle Führungsrolle der EU in diesem Sektor aufrechtzuerhalten. Das kerntechnische Veranschaulichungsprogramm soll dazu beitragen, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in prioritäre Bereiche zu lenken.

Die Gewährleistung höchster Standards für nukleare Sicherheit, Sicherung und Sicherung sowie eine sichere und verantwortungsvolle Entsorgung radioaktiver Abfälle wird für die EU weiterhin oberste Priorität haben. Bei der Entwicklung der Infrastruktur für die Ableitung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Kernbrennstoffe sind neben einer wirksamen Stilllegung und Kosteneffizienz weitere Anstrengungen erforderlich.

Die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden soll dazu beitragen, die Lizenzvergabe zu beschleunigen, während die internationale Zusammenarbeit mit zuverlässigen Partnern eine stabile und diversifizierte Kraftstoffversorgung gewährleisten und Abhängigkeiten vermeiden wird.

Die Weiterqualifizierung der vorhandenen Arbeitskräfte, die Gewinnung neuer Talente und die Unterstützung von Start-up-Unternehmen werden die Innovation ankurbeln. Die Vermarktung und Markteinführung modernster Kerntechnologien, einschließlich kleiner modularer Reaktoren (SMR), fortgeschrittener modularer Reaktoren (AMR), Mikroreaktoren und Fusion auf längere Sicht, wird auch für die Zukunft des Sektors in Europa und darüber hinaus von zentraler Bedeutung sein.

Nächste Schritte
Die Kommission wird die endgültige Fassung des PINC nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses veröffentlichen. Er wird auch auf der Tagung des Rates (Energie) am 16. Juni 2025 in Luxemburg mit den Mitgliedstaaten erörtert.

Hintergrund
Gemäß Artikel 40 Euratom-Vertrag bietet PINC (ProgrammIllustrative Nucleaire) einen umfassenden, faktengestützten Überblick über die Entwicklung der nuklearen Entwicklung sowie über den Umfang des Investitionsbedarfs in der gesamten EU. Die Bewertung steht im Einklang mit den Dekarbonisierungszielen der EU, dem REPowerEU-Plan und den Zielen des Clean Industrial Deal. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.06.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen