Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Überarbeitung einschlägiger Vorschriften


Europäische Kommission holt Stellungnahmen zur Überarbeitung des EU-Rahmens für die Durchsetzung des EU-Kartellrechts ein
Die Aufforderung zur Stellungnahme ist vor allem auf diejenigen Bereiche der Verordnungen ausgerichtet, die die Kommission derzeit zu überarbeiten erwägt, um die wirksame und zügige Durchsetzung des Kartellrechts zu verbessern



Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

Notwendigkeit einer Überarbeitung
Am 5. September 2024 veröffentlichte die Kommission eine Arbeitsunterlage, in der die Ergebnisse der Evaluierung der Verordnung 1/2003 und der Verordnung 773/2004 (zusammen die "Verordnungen") zusammengefasst sind. Die Evaluierung ergab, dass die Verordnungen bislang grundsätzlich ihren Zweck einer wirksamen, effizienten und einheitlichen Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften erfüllt haben und dass EU-Mehrwert und Relevanz nach wie vor gegeben sind. In der Evaluierung wurden allerdings mehrere Bereiche ermittelt, in denen weitere Überlegungen angestellt werden sollten, darunter die Notwendigkeit einer Beschleunigung der Untersuchungen und die Anpassung der Durchsetzungsinstrumente der Kommission, um mit transformativen Veränderungen wie der Digitalisierung Schritt zu halten. Die Evaluierung ergab ferner, dass die parallele Durchsetzung der EU-Wettbewerbsvorschriften mit den nationalen Wettbewerbsbehörden, wenngleich die Erfahrungen damit insgesamt positiv ausgefallen sind, in einigen Punkten verbessert werden könnte.

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Rechtsvorschriften überarbeitet werden sollten, um bestimmte im Rahmen der Evaluierung ermittelte Aspekte anzugehen.

Schwerpunktbereiche für die Überarbeitung
Die Aufforderung zur Stellungnahme ist vor allem auf diejenigen Bereiche der Verordnungen ausgerichtet, die die Kommission derzeit zu überarbeiten erwägt, um die wirksame und zügige Durchsetzung des Kartellrechts zu verbessern. Dazu gehören unter anderem:
>> die Ermittlungsbefugnisse der Kommission (insbesondere Nachprüfungen, Auskunftsverlangen und Befragungen), bestimmte Aspekte ihrer Beschlussfassungsbefugnisse (insbesondere bezüglich des Erlasses von einstweiligen Maßnahmen und Verpflichtungen), das Verfahren für die Gewährung von Einsicht in die Akte der Kommission, das gegenwärtig für die Parteien, die Bereitsteller von Informationen und die Kommission aufwendig ist, das Verfahren für die Beteiligung von Beschwerdeführern und Dritten an wettbewerbsrechtlichen Untersuchungen und

>> Möglichkeiten zur Optimierung der gemeinsamen Durchsetzung mit nationalen Wettbewerbsbehörden und Gerichten.

Mit dem Fragebogen zur öffentlichen Konsultation werden die Standpunkte der Interessenträger zu den Reformoptionen eingeholt, einschließlich detaillierter Informationen zu deren Kosten und Nutzen.

Konsultation der Interessenträger und Stellungnahmen
Die Aufforderung zur Stellungnahme und die öffentliche Konsultation werden zwöf Wochen lang laufen, also bis zum 2. Oktober 2025.

Die Kommission ruft alle Interessenträger auf, sich zu den vorgeschlagenen politischen Reformoptionen zu äußern. Sie wird eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte und Schlussfolgerungen auf der Kommissionsplattform "Ihre Meinung zählt" veröffentlichen, auf der auch Beiträge abrufbar sein werden. Außerdem wird die Kommission im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsnetzes (ECN) mit den nationalen Wettbewerbsbehörden der EU zusammenarbeiten.

Im weiteren Jahresverlauf wird die Kommission einen Workshop veranstalten, bei dem auf der Grundlage der Rückmeldungen, die im Rahmen der Aufforderung zur Stellungnahme und der öffentlichen Konsultation eingegangen sind, die wichtigsten Themen ausführlich behandelt werden.

Die Erkenntnisse aus den Konsultationsmaßnahmen werden in den Reformvorschlag der Kommission einfließen. Die Kommission beabsichtigt, bis September 2026 den Entwurf eines Legislativvorschlags zur Überarbeitung der Verordnung 1/2003 anzunehmen und einen Bericht über die Folgenabschätzung zu veröffentlichen.

Hintergrund
Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) untersagt wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen, und Artikel 102 AEUV verbietet missbräuchliches Verhalten von Unternehmen, die auf einem bestimmten Markt eine beherrschende Stellung innehaben.

Die Verordnung 1/2003 und die Verordnung 773/2004 bilden einen verfahrensrechtlichen Rahmen, mit dem die wirksame und einheitliche Anwendung der Artikel 101 und 102 AEUV in der EU sichergestellt werden soll. Zum Zeitpunkt ihrer Annahme stellte die Verordnung 1/2003 eine umfassende Reform der Durchsetzungsvorschriften des EU-Kartellrechts dar: Mit ihr wurde(n) i) ein System der direkten Anwendung des Kartellrechts eingeführt, ii) die Mitgliedstaaten ermächtigt, alle Aspekte der Vorschriften anzuwenden, iii) die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden gestärkt und iv) die Durchsetzungsinstrumente der Kommission verbessert, um es ihr zu erleichtern, Verstöße gegen die EU-Kartellvorschriften aufzudecken und abzustellen.

Die Evaluierung der Verordnung 1/2003 war Teil einer umfassenderen Überprüfung des EU-Wettbewerbsrechts, die in den vergangenen Jahren eingeleitet wurde. Die Evaluierung folgt auf den Fünfjahresbericht und den Zehnjahresbericht über das Funktionieren der Verordnung 1/2003.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 02.08.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen