Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Batterien und Null-Schadstoff-Ziel


Neue Vorschriften für die Herstellung, das Recycling und die Umnutzung von Batterien
Der Grüne Deal: EU vereinbart neues Gesetz über nachhaltigere und kreislauforientierte Batterien zur Unterstützung der Energiewende und einer wettbewerbsfähigen Industrie in der EU




Die EU-Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat, die darauf abzielt, alle in der EU in Verkehr gebrachten Batterien nachhaltiger, kreislauforientierter und sicherer zu machen. Die Einigung baut auf dem Vorschlag der Kommission von Dezember 2020 auf und befasst sich mit sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Fragen im Zusammenhang mit allen Arten von Batterien.

Mit dem neuen Gesetz werden im Rahmen des europäischen Grünen Deals sowohl die Kreislaufwirtschaft als auch das Null-Schadstoff-Ziel der EU vorangebracht, indem Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus – von der Beschaffung von Materialien bis hin zu ihrer Sammlung, ihrem Recycling und ihrer Umnutzung – nachhaltig gemacht werden. Im derzeitigen energiepolitischen Kontext bilden die neuen Vorschriften einen grundlegenden Rahmen für die Förderung der weiteren Entwicklung einer wettbewerbsfähigen nachhaltigen Batterieindustrie, die die Umstellung Europas auf saubere Energie und die Unabhängigkeit von Kraftstoffimporten unterstützen wird. Batterien sind auch eine Schlüsseltechnologie, die für das Voranbringen der Klimaneutralität der EU bis 2050 von zentraler Bedeutung ist.

Sobald das neue Gesetz in Kraft tritt, werden ab 2024 schrittweise Nachhaltigkeitsanforderungen in Bezug auf den CO2-Fußabdruck, den Rezyklatanteil sowie die Leistung und Haltbarkeit eingeführt. Ein umfassenderer Rechtsrahmen für die erweiterte Herstellerverantwortung wird ab Mitte 2025 gelten, wobei mit der Zeit höhere Sammelziele eingeführt werden. Für Gerätebatterien liegt das Ziel bei 63 Prozent im Jahr 2027 und 73 Prozent im Jahr 2030, während das Ziel für Batterien aus leichten Verkehrsmitteln im Jahr 2028 bei 51 Prozent und im Jahr 2031 bei 61 Prozent liegen wird. Alle gesammelten Batterien müssen recycelt und ein hoher Verwertungsgrad erreicht werden, insbesondere bei wertvollen Materialien wie Kupfer, Kobalt, Lithium, Nickel und Blei.

Dadurch wird sichergestellt, dass wertvolle Materialien am Ende ihrer Nutzungsdauer zurückgewonnen und in die Wirtschaft zurückgeführt werden, indem schrittweise strengere Zielvorgaben für Recyclingeffizienz und stoffliche Verwertung festgelegt werden. Die Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung von Lithium werden bis 2027 50 Prozent und bis 2031 80 Prozent betragen.

Unternehmen, die Batterien auf dem EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen, werden nachweisen müssen, dass die für ihre Herstellung verwendeten Materialien verantwortungsvoll beschafft wurden. Dies bedeutet, dass soziale und ökologische Risiken im Zusammenhang mit der Gewinnung, der Verarbeitung und dem Handel mit den für die Batterieherstellung verwendeten Rohstoffen ermittelt und vermindert werden müssen.

Hintergrund
Seit 2006 werden Batterien und Altbatterien auf EU-Ebene durch die Batterien-Richtlinie geregelt. Die Kommission hat im Dezember 2020 vorgeschlagen, diese Richtlinie aufgrund neuer sozioökonomischer Bedingungen, technologischer Entwicklungen, Märkte und Verwendungen von Batterien zu überarbeiten.

Die Nachfrage nach Batterien nimmt sehr schnell zu und dürfte sich bis 2030 um das 14fache erhöhen, wobei 17 Prozent dieser Nachfrage auf die EU entfallen könnten. Dies ist vor allem auf die Elektrifizierung des Verkehrs zurückzuführen. Eine derartige exponentiell zunehmende Nachfrage nach Batterien wird zu einem entsprechenden Anstieg der Nachfrage nach Rohstoffen führen, deren Umweltauswirkungen daher minimiert werden müssen.

2017 hat die Kommission die Europäische Batterie-Allianz ins Leben gerufen, um eine innovative, nachhaltige und weltweit wettbewerbsfähige Batterie-Wertschöpfungskette in Europa aufzubauen und die Versorgung mit Batterien sicherzustellen, die für die Dekarbonisierung des Verkehrs- und Energiesektors benötigt werden.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.01.23
Newsletterlauf: 09.03.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen