Dem Schrems-II-Urteil Folge leisten
Intensivierung der Verhandlungen über den transatlantischen Datenschutz
Bekenntnis zu Privatsphäre, Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit
EU-Justizkommissar Didier Reynders und US-Handelsministerin Gina Raimondo gaben folgende Erklärung zu den Verhandlungen über den transatlantischen Datenschutz ab: "Die US-Regierung und die Europäische Kommission haben beschlossen, die Verhandlungen über einen verbesserten Rahmen für den EU-US-Datenschutzschild zu intensivieren, um dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Juli 2020 in der Rechtssache Schrems II nachzukommen.
Diese Verhandlungen unterstreichen unser gemeinsames Bekenntnis zu Privatsphäre, Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit sowie die beiderseitige Anerkennung der Bedeutung des transatlantischen Datenverkehrs für unsere Bürgerinnen und Bürger, Volkswirtschaften und Gesellschaften. Unsere Partnerschaft zur Erleichterung vertrauenswürdiger Datenströme wird die wirtschaftliche Erholung nach der weltweiten Pandemie zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks unterstützen."
Hintergrund
Der EU-US-Datenschutzschild war ein Verfahren für die Übermittlung personenbezogener Daten von EU-Unternehmen an Unternehmen in den USA, die sich diesem Verfahren angeschlossen hatten. Er bestand seit 2016.
Am 16. Juli 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof den EU-US-Datenschutzschild für ungültig und bestätigte gleichzeitig die Gültigkeit der EU-Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsverarbeiter außerhalb der EU bzw. des EWR.
Im August 2020 haben die Europäische Kommission und das US-Handelsministerium, Gespräche aufgenommen, in denen geprüft werden soll, wie der Rahmen für den EU-US-Datenschutzschild verbessert werden kann, um dem Schrems-II-Urteil des Gerichtshofs nachzukommen. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 23.04.21
Newsletterlauf: 01.07.21
Meldungen: Europäische Kommission
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Angleichung der Schweiz an das EU-Recht
Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.
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Achtes illustratives Nuklearprogramm
Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.
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Änderungen bei den DAWI-Vorschriften
Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.
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Glaubwürdige Wettbewerber
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.
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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.