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Digitale Mehrwertsteuererklärung in Echtzeit


Mehrwertsteuersystem der EU soll unternehmensfreundlicher und weniger betrugsanfällig werden
Kommission begrüßt allgemeine Ausrichtung zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter



Die Kommission begrüßt vom Rat angekündigte allgemeine Ausrichtung zu ihren Vorschlägen zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter. Dank des Maßnahmenpakets, das auf die Digitalisierung setzt, soll das Mehrwertsteuersystem der EU unternehmensfreundlicher und weniger betrugsanfällig werden. Die neuen Vorschriften sind außerdem ein erster Schritt, um den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Plattformwirtschaft zu begegnen und einheitliche Wettbewerbsbedingungen für Online- und herkömmliche Dienste in den Bereichen Kurzzeitvermietung von Unterkünften und Personenbeförderung zu schaffen.

Das Paket umfasst drei Maßnahmen:
>> Mit dem neuen System
wird eine einheitliche digitale Mehrwertsteuererklärung in Echtzeit für grenzüberschreitende Umsätze auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung eingeführt. Dadurch erhalten die Mitgliedstaaten frühzeitig wertvolle Informationen, die für die bessere Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug notwendig sind. Die elektronische Rechnungsstellung wird den Wandel der Geschäftsprozesse im digitalen Zeitalter beschleunigen, indem Abläufe gestrafft, die Einhaltung der Vorschriften und die Sicherheit gewährleistet, datengesteuerte Entscheidungen ermöglicht und die Skalierbarkeit im Hinblick auf künftiges Wachstum und Innovation unterstützt werden.

>> Zudem werden Plattformbetreiber in den Bereichen der Personenbeförderung und der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften dafür verantwortlich sein, die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen, wenn der zugrunde liegende Dienstleister keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellt. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, die Wettbewerbsbedingungen für Online-Dienste und herkömmliche Dienste zu vereinheitlichen, und den zugrunde liegenden Dienstleistern, d. h. den Gastgebern und Fahrern, das Leben erleichtern, da sie nicht mehrwertsteuerpflichtig sein werden.

>> Schließlich verringert die Initiative weiter die Notwendigkeit für Unternehmen, sich mehrfach in verschiedenen Mitgliedstaaten für Mehrwertsteuerzwecke zu registrieren, indem das bereits für Unternehmen im Online-Verkauf bestehende Modell der "einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer" ausgeweitet wird.

Hintergrund
Die Mehrwertsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Mitgliedstaaten. Dem jüngsten Bericht zur Mehrwertsteuerlücke 2023 zufolge entgingen den Mitgliedstaaten im Jahr 2021 jedoch rund 61 Mrd. EUR an Mehrwertsteuereinnahmen. Um gegen diese Verluste vorzugehen und auf die fortschreitende Digitalisierung der Wirtschaft zu reagieren, hat die Kommission im Dezember 2022 vorgeschlagen, die Mehrwertsteuerpflichten durch die Förderung des digitalen Wandels zu modernisieren. Das Legislativpaket war im Aktionsplan 2020 für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie angekündigt worden. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 11.11.24
Newsletterlauf: 15.01.25


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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