Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Drei Richtlinien über Medizinprodukte


Medizinprodukte: Kommission will neue MDR-Verordnung verschieben und beschließt harmonisierte Normen für medizinische Geräte und Schutzausrüstungen
Die Medizinprodukte-Verordnung soll eigentlich zum 26. Mai Anwendung finden. Sie legt unter anderem einheitliche und verschärfte Kriterien für sogenannte Benannte Stellen bei der Zertifizierung von Medizinprodukten fest und regelt das Verfahrens zur Genehmigung klinischer Prüfungen von Medizinprodukten



Die Europäische Kommission möchte mit Blick auf die COVID-19-Krise die Anwendung der Verordnung über Medizinprodukte um ein Jahr verschieben. Sie arbeite an einem entsprechenden Vorschlag, den sie den europäischen Gesetzgebern Rat und Parlament bis Anfang April unterbreiten werde, bestätigte ein Kommissionssprecher in der Pressekonferenz der Europäischen Kommission. Zudem hat die Kommission Beschlüsse über harmonisierte Normen angenommen, um beispielsweise die Versorgung mit medizinischen Gesichtsmasken und Desinfektionsgeräten sicherzustellen. Diese Normen sollen ein schnelleres und kostengünstigeres Konformitätsbewertungsverfahren ermöglichen.

Medical Devices Regulation
Die Medizinprodukte-Verordnung soll eigentlich zum 26. Mai Anwendung finden. Sie legt unter anderem einheitliche und verschärfte Kriterien für sogenannte Benannte Stellen bei der Zertifizierung von Medizinprodukten fest und regelt das Verfahren zur Genehmigung klinischer Prüfungen von Medizinprodukten. Um Lieferengpässe in der derzeit angespannten Lage zu vermeiden und jedwede Unterbrechung bei der Versorgung mit medizinischen Geräten zu vermeiden, wird die Kommission ein Moratorium von einem Jahr vorschlagen. Sie appelliert an den Rat der EU-Staaten und das Europäische Parlament, den Vorschlag schnell anzunehmen.

Harmonisierte Normen
Die beschlossenen harmonisierten Normen spielen bei der derzeitigen Coronavirus-Pandemie eine zentrale Rolle: Sie betreffen Produkte von zentraler Bedeutung, wie medizinisch Gesichtsmasken, Operationsabdecktücher und -mäntel sowie Rein-Luft-Kleidung oder Reinigungs-Desinfektionsgeräte.

Die für Gesundheit zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides erklärte: "Wir dürfen bei unserem Kampf gegen das Coronavirus keine Sekunde verlieren. Mit den von uns ergriffenen Maßnahmen können sichere und lebenswichtige medizinische Geräte und Schutzausrüstungen wie Masken und OP-Kleidung viel schneller auf den EU-Markt gelangen. Auf diese Ausrüstung sind die mutigen und unermüdlichen im Gesundheitswesen tätigen Frauen und Männer angewiesen, damit sie weiter Leben retten können."

Sobald diese Maßnahmen umgesetzt sind, können die Hersteller von Medizinprodukten und andere betroffene Wirtschaftsakteure diese Normen anwenden, um die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen der EU-Rechtsvorschriften zu erfüllen, indem sie auf die modernsten technischen Lösungen zurückgreifen. Nach der Veröffentlichung dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union ist bei ihrer Anwendung davon auszugehen, dass die hergestellten Produkte die Anforderungen der drei Richtlinien über Medizinprodukte erfüllen.

Der Beschluss, diese harmonisierten Normen für Medizinprodukte anzunehmen, stellt eine weitere Maßnahme der Kommission zur Reaktion auf den Ausbruch des Coronavirus dar. Nach einem dringenden Appell der Kommission haben das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) in Abstimmung mit allen ihren Mitgliedern zahlreiche europäische Normen für bestimmte Medizinprodukte und persönliche Schutzausrüstungen verfügbar gemacht. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 15.04.20
Newsletterlauf: 30.06.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Umweltstraftaten bestrafen

    Die Europäische Kommission begrüßt zwei politische Einigungen, die das Europäische Parlament und die EU-Staaten im Bereich Umweltpolitik erzielt haben: Zum einen geht es um neue Regeln für die Verbringung von Abfällen. Diese Regeln sollen verhindern, dass die EU ihre ökologischen Herausforderungen in Drittländer exportiert. Die Ausfuhr von Kunststoffabfällen aus der EU in Nicht-OECD-Länder wird verboten.

  • Gestrafftes Verfahren für den Datenaustausch

    Eine neue EU-Verordnung wird Gastgebern und Plattformen in der EU bei Kurzzeitvermietung klare Regeln für die Erhebung und Weitergabe von Daten vorgeben. Das Europäische Parlament und der Rat haben zu dem von der Kommission vor gut einem Jahr vorgelegten Vorschlag eine Einigung erzielt.

  • EU stärkt Schutz vor gefährlichen Chemikalien

    Die Europäische Kommission will den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor den gefährlichen Chemikalien Blei und Diisocyanaten stärken und begrüßt die erzielte politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Vorschlag der Kommission zur Änderung zweier Regelungen.

  • EU-weite Methanverordnung

    Das Europäische Parlament und die EU-Staaten auf neue Regeln zur Eindämmung der Methanemissionen im EU-Energiesektor und bei Energieimporten geeinigt. Methan ist nach Kohlendioxid der zweitgrößte Verursacher des Klimawandels und ein starker Luftschadstoff.

  • Die DSA einhalten

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Auskunftsersuchen an Amazon gerichtet. In dem Ersuchen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) fordert die Kommission das Unternehmen auf, mehr Informationen über seine Maßnahmen für einen besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Internet vorzulegen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen