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Einhaltung von Sanktionsregelungen


Einhaltung von Sanktionen: EU-Kommission richtet Helpdesk für KMU in der EU ein
Der Helpdesk wird mit Partnern zusammenarbeiten, darunter Behörden, Interessenträger in der Unterstützung von Unternehmen, Finanzinstitute sowie internationale Sanktions- und Compliance-Organisationen



Die Europäische Kommission hat eine neue zentrale Anlaufstelle eingerichtet, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Europa bei der Einhaltung der komplexen Sanktionsregelungen unterstützt. Der EU-Sanktions-Helpdesk wird umfassende Dienstleistungen anbieten, die KMU dabei helfen sollen, die EU-Sanktionen weltweit einzuhalten und das Risiko von Verstößen und die damit verbundenen Kosten zu verringern. Die EU verfügt weltweit über 40 Sanktionsregelungen.

Über den Helpdesk werden KMU in der EU individuelle Unterstützung in Bezug auf ihre Sorgfaltspflichten erhalten – und das kostenfrei. Auf einer speziellen Website werden Informationen zu Sanktionen, länderspezifische Leitlinien, Veranstaltungen, Tipps, gewonnene Erkenntnisse uvm. zu finden sein.

Der Helpdesk wird alle restriktiven Maßnahmen der Vereinten Nationen und der EU abdecken und so den KMU die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Einhaltung von Sanktionsregelungen bewältigen zu können. So kann vermieden werden, dass europäischen Marktteilnehmern legitime Geschäftsmöglichkeiten entgehen, weil sie sich über deren Rechtmäßigkeit nicht im Klaren sind.

Größere Unternehmen können in bestimmten Fällen ebenfalls Unterstützung erhalten. Allerdings liegt der Schwerpunkt des Helpdesks auf KMU, da sie in der Regel über weniger Ressourcen zur Einhaltung der Vorschriften verfügen.

Der Helpdesk wird mit Partnern zusammenarbeiten, darunter Behörden, Interessenträger in der Unterstützung von Unternehmen, Finanzinstitute sowie internationale Sanktions- und Compliance-Organisationen. Im Rahmen dieser Partnerschaften wird der Helpdesk an gemeinsamen Outreach- und Sensibilisierungsmaßnahmen teilnehmen, Veranstaltungen ausrichten und besuchen sowie Schulungen durchführen.

Hintergrund
Restriktive Maßnahmen oder Sanktionen der EU sind ein wichtiges Instrument ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Die EU verfügt mittlerweile über 40 Sanktionsregelungen weltweit, die ein breites Spektrum restriktiver Maßnahmen umfassen, von gezielten Einzelmaßnahmen (z. B. Einfrieren von Vermögenswerten) bis hin zu umfassenderen sektorbezogenen Maßnahmen (in den Bereichen Finanzen, Handel, Energie usw.). Angesichts der zunehmenden weltweiten Spannungen kommen immer häufiger weitere restriktive Maßnahmen hinzu.

Die daraus resultierende Komplexität kann zu Risikoscheu führen, sodass Risiken möglicherweise heruntergeschraubt werden. In der Folge steigt der Compliance-Bedarf. Der EU-Sanktions-Helpdesk soll die Einhaltung fördern und gleichzeitig einer Übererfüllung entgegenwirken, Vertrauen bei Finanz- und Geschäftspartnern aufbauen und die Befolgungskosten senken.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 14.04.25


Meldungen: Europäische Kommission

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  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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