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Einheitliche Sanktionen für Online-Plattformen


Bessere Zusammenarbeit nationaler Finanzbehörden bei Online-Handel-Besteuerung
Steuerbehörden sollen schneller Informationen austauschen können - Online-Handelsplattformen , die nicht aus der EU stammen, müssen sich in dem EU-Mitgliedsstaat registrieren, in dem sie vorrangig tätig sind - Die Abgeordneten fordern Nachbesserungen an einen Gesetzesentwurf zur besseren Nachverfolgung und Besteuerung von Online-Verkäufen



Die vom deutschen Berichterstatter Sven Giegold (Grüne/EFA) betreuten Änderungsvorschläge zu einem Gesetzentwurf der EU-Kommission sollen digitale Plattformen verpflichten, anzugeben wie viel die Verkäufer von Waren und Dienstleistungen auf ihren Webseiten jeweils verdienen. Die Finanzbehörden der EU-Staaten sollten diese Informationen dann verpflichtend miteinander teilen. Der Bericht wurde mit 568 Ja-Stimmen bei 63 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen angenommen.

Registrierungspflicht und Strafen für Anbieter von außerhalb der EU
Online-Plattformen aus Nicht-EU-Staaten sollen verpflichtet werden, sich in einem Mitgliedstaat zu registrieren und dort ihre Aktivitäten zu melden. Im gewählten EU-Staat müssen wesentliche wirtschaftliche Aktivitäten der Online-Plattform stattfinden. Plattformen sollen jedoch EU-weit einheitlich für Meldeverstöße bestraft werden.

Schnellerer Austausch von Informationen
Eine Steuerbehörde, die um Informationen über ein Unternehmen gebeten wurde, soll nicht mehr innerhalb von sechs, sondern von drei Monaten antworten müssen. Bis Ende 2022 soll die Kommission einen Bericht vorlegen, in dem die Umsetzung dieses Verfahrens und die Qualität des Informationsaustausch in jedem EU-Staat bewertet wird.

Umfang des automatischen und obligatorischen Informationsaustauschs
Steuerbehörden sollen Behörden anderer Mitgliedsstaates nicht nur die ihnen vorliegenden Informationen übermitteln, sondern auch angeforderte Informationen, die mit vertretbarem Aufwand gesammelt werden könnten.

Ab dem 1. Januar 2022 sollten nationale Behörden keine neuen bilateralen oder multilateralen Vorabverständigungen über die Verrechnungspreisgestaltung mit Drittstaaten vereinbaren, die nicht gegenüber den Steuerbehörden der anderen Mitgliedsstaaten offengelegt werden dürfen.

Sven Giegold (Grüne, DE): "Mit der Ausweitung der Richtlinie auf digitale Plattformen wird ein Schlupfloch geschlossen, aber andere bleiben noch immer weit offen. Der Informationsaustausch wird erst dann effektiv sein, wenn alle Arten von Einkommen und Vermögen konsequent in diese Richtlinie aufgenommen werden. Leider hat der Rat seine Position bereits beschlossen, ohne die Vorschläge des Europäischen Parlaments abzuwarten. Der Rat hat beschlossen, die Umsetzung der Verbesserungen um ein Jahr auf Januar 2023 zu verschieben. Das ist unverantwortlich. In dieser Krise darf nicht auf dringend benötigte Steuereinnahmen verzichtet werden. Die EU-Kommission muss ihre Verantwortung in einer Zeit wachsender Haushaltslöcher ernst nehmen und die Richtlinie umfassend überarbeiten." (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 14.03.21
Newsletterlauf: 20.05.21


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

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    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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