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Einrichtung eines "Klimaclubs" fördern


EU-Kommission beschließt Registrierung einer Europäischen Bürgerinitiative zur Emissionsbesteuerung
Da die Europäische Bürgerinitiative die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten formalen Voraussetzungen erfüllt, ist sie nach Auffassung der Kommission rechtlich zulässig



Die Europäische Kommission hat beschlossen, eine Europäische Bürgerinitiative namens "Den Planeten retten – Arbeit steuerlich entlasten und Treibhausgasemissionen stärker besteuern" zu registrieren. Die Organisatoren der Initiative fordern die Kommission auf, das Paket "Fit für 55" und das EU-System für die CO2-Bepreisung zu stärken, indem zur Erreichung der Emissionsreduktionsziele die Abschaffung kostenloser Zertifikate beschleunigt und eine nicht gedeckelte Bepreisung von CO2-Emissionen ermöglicht wird. Außerdem fordern sie, einen wesentlichen Teil der Einnahmen aus der Bepreisung von CO2-Emissionen an einkommensschwache Haushalte umzuverteilen, den Klima-Sozialfonds der EU zu stärken und die Einrichtung eines "Klimaclubs" zu fördern, dessen Mitgliedsländer eine solide CO2-Bepreisung einführen und dabei die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung ausreichend an einkommensschwache Haushalte umverteilen.

Der Beschluss zur Registrierung ist rechtlicher Natur und greift den endgültigen rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen der Kommission zu dieser Initiative ebenso wenig vor wie den Maßnahmen, die sie gegebenenfalls ergreifen würde, falls die Initiative die erforderliche Unterstützung erhält.

Da die Europäische Bürgerinitiative die in den einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegten formalen Voraussetzungen erfüllt, ist sie nach Auffassung der Kommission rechtlich zulässig. Eine inhaltliche Prüfung der Vorschläge hat die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorgenommen.

Nächste Schritte
Nach der Registrierung haben die Organisatorinnen und Organisatoren sechs Monate Zeit, mit der Sammlung von Unterschriften zu beginnen. Erhält eine Europäische Bürgerinitiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten und wird in jedem dieser Mitgliedstaaten eine gewisse Mindestzahl erreicht, so muss die Kommission darauf reagieren. Sie entscheidet dann, ob sie der Initiative nachkommen will oder nicht, muss ihre Entscheidung aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund
Die mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Europäische Bürgerinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern Europas, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen. Sie wurde im April 2012 offiziell eingeführt. Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, können eine Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens sieben EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse Rechtsakte vorzulegen. Zulässig ist eine Initiative, wenn die geplante Maßnahme 1.) nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegt, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, 2.) nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös ist und 3.) nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstößt.

Seit es die Europäische Bürgerinitiative gibt, hat die Kommission 112 Initiativen registriert.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 24.05.24
Newsletterlauf: 11.07.24


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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