Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Energieeinsparverpflichtung fast verdoppeln


Fit for 55: Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans möchte den Planeten retten
Rat und Parlament einigen sich auf überarbeitete Richtlinie zur Energieeffizienz und gingen über den ursprünglichen Kommissionsvorschlag hinaus




Einigung von Europäischem Parlament und dem Rat der EU-Staaten zur Stärkung der EU-Energieeffizienzrichtlinie: Sie muss von beiden Institutionen nur noch formell bestätigt werden. Rat und Parlament einigten sich für 2030 auf ein Energieeffizienz-Ziel von 11,7 Prozent und gingen damit über den ursprünglichen Kommissionsvorschlag hinaus.

Der für den Grünen Deal zuständige Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans sagte: "Energiesparen ist ein wichtiger Beitrag zur Rettung unseres Planeten. In den letzten Monaten hat die Bevölkerung in der EU bewiesen, dass sie willig und fähig ist, diese Aufgabe zu bewältigen, und unsere Industrie hat gezeigt, dass sie ihren Energieverbrauch und ihre Produktionsprozesse optimieren kann. Energieeffizienz muss jetzt noch stärker gesellschaftlich verankert werden, und die überarbeitete EU-Richtlinie hilft uns dabei."

Die Einigung ist ein weiterer Schritt in der Verabschiedung des Pakets "Fit für 55". Dieses Paket enthält eine Reihe konkreter Maßnahmen, um den europäischen Grünen Deal umzusetzen. Bis 2050 will die Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent werden.

Ambitioniertere Ziele und bessere Instrumente
Die EU-Länder verpflichten sich, die Energieeffizienz bei politischen, Planungs- und Investitionsentscheidungen im Energiesektor und darüber hinaus zu berücksichtigen.

Die vorläufige Einigung sieht vor, die jährliche Energieeinsparverpflichtung fast zu verdoppeln: Die EU-Länder werden von 2024 bis 2030 neue jährliche Einsparungen von durchschnittlich 1,49 Prozent des Endenergieverbrauchs gegenüber dem derzeitigen Niveau von 0,8 Prozent erzielen müssen. Bis Ende 2030 müssen sie schrittweise 1,9 Prozent erreichen. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von Energieeinsparungen in Endverbrauchssektoren wie Gebäuden, Industrie und Verkehr.

Eine Schlüsselrolle spielt dabei der öffentliche Sektor: so müssen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Produkte, Dienstleistungen, Gebäude und Bauleistungen systematisch die Energieeffizienzanforderungen berücksichtigt werden. Die Verpflichtung der EU-Länder, jährlich mindestens 3 Prozent der Gesamtfläche der Gebäude, die sich im Eigentum der öffentlichen Verwaltung befinden, zu renovieren, deckt nun auch die regionale und lokale Ebene ab.

Die Unternehmen werden im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie ermutigt, energieeffizienter zu sein. Alle Unternehmen, einschließlich KMU mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 85 Terajoule, müssen ein Energiemanagementsystem einrichten.

Zudem soll die Mobilisierung von Investitionen erleichtert werden. Die EU-Staaten werden verpflichtet, innovative Finanzierungssysteme und umweltfreundliche Kreditprodukte für Energieeffizienz zu fördern und über das Volumen der Energieeffizienzinvestitionen Bericht zu erstatten.

Fokus auf Energiearmut
Geeinigt haben sich die Gesetzgeber auch auf eine erste EU-Definition von Energiearmut. Die Mitgliedstaaten müssen vorrangig Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Menschen umsetzen, die von Energiearmut betroffen sind, beispielsweise bei einkommensschwachen Haushalten. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 15.03.23
Newsletterlauf: 12.06.23


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen