Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Energieeinsparverpflichtung fast verdoppeln


Fit for 55: Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans möchte den Planeten retten
Rat und Parlament einigen sich auf überarbeitete Richtlinie zur Energieeffizienz und gingen über den ursprünglichen Kommissionsvorschlag hinaus




Einigung von Europäischem Parlament und dem Rat der EU-Staaten zur Stärkung der EU-Energieeffizienzrichtlinie: Sie muss von beiden Institutionen nur noch formell bestätigt werden. Rat und Parlament einigten sich für 2030 auf ein Energieeffizienz-Ziel von 11,7 Prozent und gingen damit über den ursprünglichen Kommissionsvorschlag hinaus.

Der für den Grünen Deal zuständige Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans sagte: "Energiesparen ist ein wichtiger Beitrag zur Rettung unseres Planeten. In den letzten Monaten hat die Bevölkerung in der EU bewiesen, dass sie willig und fähig ist, diese Aufgabe zu bewältigen, und unsere Industrie hat gezeigt, dass sie ihren Energieverbrauch und ihre Produktionsprozesse optimieren kann. Energieeffizienz muss jetzt noch stärker gesellschaftlich verankert werden, und die überarbeitete EU-Richtlinie hilft uns dabei."

Die Einigung ist ein weiterer Schritt in der Verabschiedung des Pakets "Fit für 55". Dieses Paket enthält eine Reihe konkreter Maßnahmen, um den europäischen Grünen Deal umzusetzen. Bis 2050 will die Europa zum ersten klimaneutralen Kontinent werden.

Ambitioniertere Ziele und bessere Instrumente
Die EU-Länder verpflichten sich, die Energieeffizienz bei politischen, Planungs- und Investitionsentscheidungen im Energiesektor und darüber hinaus zu berücksichtigen.

Die vorläufige Einigung sieht vor, die jährliche Energieeinsparverpflichtung fast zu verdoppeln: Die EU-Länder werden von 2024 bis 2030 neue jährliche Einsparungen von durchschnittlich 1,49 Prozent des Endenergieverbrauchs gegenüber dem derzeitigen Niveau von 0,8 Prozent erzielen müssen. Bis Ende 2030 müssen sie schrittweise 1,9 Prozent erreichen. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Förderung von Energieeinsparungen in Endverbrauchssektoren wie Gebäuden, Industrie und Verkehr.

Eine Schlüsselrolle spielt dabei der öffentliche Sektor: so müssen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Produkte, Dienstleistungen, Gebäude und Bauleistungen systematisch die Energieeffizienzanforderungen berücksichtigt werden. Die Verpflichtung der EU-Länder, jährlich mindestens 3 Prozent der Gesamtfläche der Gebäude, die sich im Eigentum der öffentlichen Verwaltung befinden, zu renovieren, deckt nun auch die regionale und lokale Ebene ab.

Die Unternehmen werden im Rahmen der überarbeiteten Richtlinie ermutigt, energieeffizienter zu sein. Alle Unternehmen, einschließlich KMU mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 85 Terajoule, müssen ein Energiemanagementsystem einrichten.

Zudem soll die Mobilisierung von Investitionen erleichtert werden. Die EU-Staaten werden verpflichtet, innovative Finanzierungssysteme und umweltfreundliche Kreditprodukte für Energieeffizienz zu fördern und über das Volumen der Energieeffizienzinvestitionen Bericht zu erstatten.

Fokus auf Energiearmut
Geeinigt haben sich die Gesetzgeber auch auf eine erste EU-Definition von Energiearmut. Die Mitgliedstaaten müssen vorrangig Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz bei Menschen umsetzen, die von Energiearmut betroffen sind, beispielsweise bei einkommensschwachen Haushalten. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 15.03.23
Newsletterlauf: 12.06.23


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen