Eigen- und Fremdkapitalinvestitionen
Kapitalmarktunion: Versicherer können leichter in Unternehmen investieren
Eine grundlegendere Überprüfung von Solvency II ist bis Ende 2020 geplant
Neue Regeln werden es den Versicherern erleichtern, in langfristig in Unternehmen zu investieren, besonders in kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die derzeitige Höhe der Eigenkapitalanforderungen (Solvency II) macht es für die Versicherer kostspielig, KMU zu finanzieren. Das gilt besonders für langfristige Eigen- und Fremdkapitalinvestitionen. Fortan müssen Versicherer dafür weniger Kapital zurücklegen. Das dürfte Investitionen des privaten Sektors für die Realwirtschaft mobilisieren - ein zentrales Ziel der Kapitalmarktunion.
Die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte delegierte Verordnung führt auch Vereinfachungen bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderungen von Versicherungsunternehmen sowie eine Angleichung der Vorschriften für den Banken- und Versicherungssektor ein. Dies wird den regulatorischen Aufwand für die Versicherer verringern, ohne die Sicherheit des Sektors zu gefährden.
Weitere Überarbeitungen technischer Natur in der delegierten Verordnung stellen sicher, dass die Regeln zweckmäßig bleiben. Eine grundlegendere Überprüfung von Solvency II ist bis Ende 2020 geplant. Die Vorbereitungsarbeiten für diese Überprüfung laufen bereits. Im Einklang mit den Zielen der Kapitalmarktunion wird eine weitere Analyse der verbleibenden Hindernisse für Investitionen in die Realwirtschaft durchgeführt. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 22.08.19
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Angleichung der Schweiz an das EU-Recht
Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.
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Achtes illustratives Nuklearprogramm
Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.
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Änderungen bei den DAWI-Vorschriften
Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.
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Glaubwürdige Wettbewerber
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.
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Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.