Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bessere medizinische Versorgung


Austausch elektronischer Gesundheitsdaten von Patienten
Das Risiko einer falscher Medikation verringern und zu einer besseren medizinischen Versorgung beitragen



Jetzt können in einigen Ländern Europas über grenzüberschreitende elektronische Gesundheitsdienste erstmals kurze Formen von Patientenakten ausgetauscht werden. So können z.B. Ärzte in Luxemburg digitale Patientenkurzakten von Reisenden aus Tschechien erhalten. Zusätzlich tauschen Finnland und Kroatien seit dieser Woche elektronische Verschreibungen aus: Finnische Bürger können nun in kroatischen Apotheken die von ihrem Arzt in Finnland elektronisch verordneten Medikamente abrufen. Seit Januar dieses Jahres konnten bereits über 2.000 finnische Patienten ihre Medikamente in Estland beziehen.

Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, erklärte dazu: "Ich gratuliere der Tschechischen Republik, Luxemburg und Kroatien zur Zusammenarbeit im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste, und ich hoffe, dass andere Länder diesem Beispiel bald folgen. Der Austausch von Patientenkurzakten und elektronischen Verschreibungen ist wichtig für die Sicherheit der Patienten, da Ärzte und Ärztinnen so die Krankengeschichte ausländischer Patienten besser verstehen können was z. B. das Risiko einer falscher Medikation verringert und zu einer besseren medizinischen Versorgung beiträgt. Im Notfall kann dies Leben retten. Die Kommission wird sich weiterhin für eine bessere Betreuung der Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU einsetzen."

Hintergrund
Im Jahr 2011 wurde die Richtlinie 2011/24/EG angenommen, die die Kontinuität der Behandlung der europäischen Bürgerinnen und Bürger über die Grenzen hinweg sicherstellt. Die Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, Gesundheitsdaten sicher, effizient und interoperabel auszutauschen. Die folgenden grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen werden nun schrittweise in allen EU-Mitgliedstaaten eingeführt:

1. Die elektronische Verschreibung und elektronische Verabreichung ermöglichen es allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern, ihre Arzneimittel in einer Apotheke in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu erhalten, da ihre Verschreibungen elektronisch aus ihrem Wohnsitzland in ihr Reiseland übertragen werden. Das Wohnsitzland wird dann darüber informiert, dass das Arzneimittel im besuchten Land abgeholt wurde;

2. Patientenkurzakten liefern Hintergrundinformationen über wichtige Gesundheitsaspekte wie Allergien, derzeitige Medikation, Vorerkrankungen, Operationen usw. und werden bei medizinischen Notfällen im Ausland digital zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um eine Zusammenfassung einer umfassenderen europäischen Patientenakte.

Die Datenschutzvorschriften werden strikt befolgt und die Patienten müssen ihre Einwilligung erteilen, bevor diese Dienste genutzt werden können.

Beide Dienste wurden durch die von der Europäischen Kommission finanzierte digitale eHealth-Diensteinfrastruktur ermöglicht, die die nationalen eHealth-Dienste verbindet und über die Gesundheitsdaten ausgetauscht werden können.

Nächste Schritte
Bis 2021 werden die Dienste schrittweise in 22 EU-Ländern eingeführt: Sieben Mitgliedstaaten (Finnland, Estland, Tschechische Republik, Luxemburg, Portugal, Kroatien und Malta) nehmen diesen Austausch schrittweise bereits bis Ende 2019 auf. Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Litauen, Niederlande, Polen, Slowenien, Spanien und Schweden folgen bis Ende 2021.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 21.08.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen