Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Interoperabilität der EU-Informationssysteme


Informationslücken schließen: neue Regeln für EU-weiten Informationsaustausch treten in Kraft
EU-Informationssysteme können intelligenter und effizienter zusammenarbeiten




Neue Regeln sind in Kraft getreten, mit denen die EU-Informationssysteme in den Bereichen Sicherheit, Grenzschutz und Migrationssteuerung intelligenter und effizienter zusammenarbeiten können. Die neuen Instrumente werden es den bestehenden und künftigen EU-Informationssystemen wie dem Entry/Exit-System (EES), dem Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) und dem Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS-TCN) ermöglichen, miteinander zu kommunizieren und zu verhindern, dass wichtige Informationen unentdeckt bleiben. Damit erhalten Polizeibeamte und Grenzschutzbeamte einen besseren Zugang zu den Informationen, die sie brauchen.

Das Europäische Parlament und der Rat hatten bereits im Februar eine politische Einigung über den Kommissionsvorschlag erzielt. Der Text der Verordnung wurde inzwischen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt in Kraft.

Nun wird die EU-Agentur eu-LISA, die für die Betriebsführung großer Informationssysteme im europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zuständig ist, für die Entwicklung und den Ausbau der technischen Komponenten verantwortlich sein, die die Interoperabilität der EU-Informationssysteme gewährleisten.

Hintergrund
Derzeit sprechen die EU-Informationssysteme nicht ausreichend miteinander - Informationen werden separat in nicht miteinander verbundenen Systemen gespeichert, was sie fragmentiert, komplex und schwer zu bedienen macht. Dadurch besteht die Gefahr, dass Informationen durch das Netz rutschen. Die Beseitigung der derzeitigen Mängel bei der Datenverwaltung und die Verbesserung der Interoperabilität der bestehenden Informationssysteme waren für die Juncker-Kommission eine Priorität.

Neben der Rede von Präsident Juncker zur Lage der Nation 2016 legte die Kommission eine Mitteilung über stärkere und intelligentere Informationssysteme für Grenzen und Sicherheit vor und begann eine Diskussion darüber, wie die EU-Informationssysteme besser funktionieren können, um die Grenzverwaltung und die innere Sicherheit zu verbessern.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 23.08.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Mutmaßliche Beihilfemaßnahmen

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

  • Bilanzposition und Liquidität der Lufthansa

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

  • Wettbewerb auf bestimmten Kurzstrecken

    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

  • Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern

    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

  • Steuerregelungen für Spielbankunternehmen

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die in Deutschland geltenden besonderen Steuerregelungen für Spielbankunternehmen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Deutschland muss diese Beihilfen einschließlich Zinsen zurückfordern und die Steuerregelungen abschaffen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen