Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Interoperabilität der EU-Informationssysteme


Informationslücken schließen: neue Regeln für EU-weiten Informationsaustausch treten in Kraft
EU-Informationssysteme können intelligenter und effizienter zusammenarbeiten




Neue Regeln sind in Kraft getreten, mit denen die EU-Informationssysteme in den Bereichen Sicherheit, Grenzschutz und Migrationssteuerung intelligenter und effizienter zusammenarbeiten können. Die neuen Instrumente werden es den bestehenden und künftigen EU-Informationssystemen wie dem Entry/Exit-System (EES), dem Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) und dem Europäischen Strafregisterinformationssystem (ECRIS-TCN) ermöglichen, miteinander zu kommunizieren und zu verhindern, dass wichtige Informationen unentdeckt bleiben. Damit erhalten Polizeibeamte und Grenzschutzbeamte einen besseren Zugang zu den Informationen, die sie brauchen.

Das Europäische Parlament und der Rat hatten bereits im Februar eine politische Einigung über den Kommissionsvorschlag erzielt. Der Text der Verordnung wurde inzwischen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt in Kraft.

Nun wird die EU-Agentur eu-LISA, die für die Betriebsführung großer Informationssysteme im europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zuständig ist, für die Entwicklung und den Ausbau der technischen Komponenten verantwortlich sein, die die Interoperabilität der EU-Informationssysteme gewährleisten.

Hintergrund
Derzeit sprechen die EU-Informationssysteme nicht ausreichend miteinander - Informationen werden separat in nicht miteinander verbundenen Systemen gespeichert, was sie fragmentiert, komplex und schwer zu bedienen macht. Dadurch besteht die Gefahr, dass Informationen durch das Netz rutschen. Die Beseitigung der derzeitigen Mängel bei der Datenverwaltung und die Verbesserung der Interoperabilität der bestehenden Informationssysteme waren für die Juncker-Kommission eine Priorität.

Neben der Rede von Präsident Juncker zur Lage der Nation 2016 legte die Kommission eine Mitteilung über stärkere und intelligentere Informationssysteme für Grenzen und Sicherheit vor und begann eine Diskussion darüber, wie die EU-Informationssysteme besser funktionieren können, um die Grenzverwaltung und die innere Sicherheit zu verbessern.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 13.07.19
Newsletterlauf: 23.08.19


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen