Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Strategie für Unternehmensbesteuerung


Unternehmensbesteuerung: EU-Kommission schlägt Steueranreize für Eigenkapital vor, um das Wachstum von Unternehmen zu unterstützen und sie stärker und widerstandsfähiger zu machen
Initiative ist Teil der EU-Strategie für Unternehmensbesteuerung, die auf ein faires und effizientes EU-weites Steuersystem abzielt




Die Europäische Kommission hat einen Freibetrag zur Reduzierung von Verschuldungsanreizen (DEBRA) vorgeschlagen, um Unternehmen den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern und ihre Widerstandsfähigkeit zu fördern. Durch die Einführung eines Freibetrags soll Eigenkapital steuerlich genauso behandelt werden wie Fremdkapital. Der Vorschlag sieht vor, dass Erhöhungen des Eigenkapitals eines Steuerpflichtigen von einem Steuerjahr zum nächsten von seiner Steuerbemessungsgrundlage abzugsfähig sind, ebenso wie Fremdkapital.

Diese Initiative ist Teil der EU-Strategie für Unternehmensbesteuerung, die auf ein faires und effizientes EU-weites Steuersystem abzielt, und leistete einen Beitrag zur Kapitalmarktunion, indem der Zugang der EU-Unternehmen zu Finanzmitteln erleichtert und die Integration der nationalen Kapitalmärkte in einen echten Binnenmarkt gefördert werden.

Die derzeitigen steuerrechtlichen Anreize für die Fremdkapitalfinanzierung, die es den Unternehmen ermöglichen, Zinsen für eine Fremdkapitalfinanzierung abzusetzen, nicht jedoch die mit der Eigenkapitalfinanzierung verbundenen Kosten, können Unternehmen dazu veranlassen, für die Finanzierung ihres Wachstums eher auf Fremd- als auf Eigenkapital zuzugreifen. Eine übermäßige Verschuldung macht Unternehmen anfällig für unvorhergesehene Veränderungen im Unternehmensumfeld. Die Gesamtverschuldung nicht finanzieller Kapitalgesellschaften in der EU belief sich im Jahr 2020 auf annähernd 14,9 Bio. EUR bzw. 111 Prozent des BIP. Vor diesem Hintergrund muss betont werden, dass Unternehmen mit einer soliden Kapitalstruktur weniger anfällig für Schocks und investitions- und innovationsfreudiger sein dürften.

Die Verringerung der übermäßigen Fremdfinanzierung und die Unterstützung für die Neuausrichtung der Kapitalstruktur der Unternehmen können positive Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum haben. Die Kombination eines Freibetrags für Eigenkapital mit einer begrenzten Zinsabzugsfähigkeit könnte einen Investitionszuwachs von 0,26 Prozent des BIP bzw. des BIP um 0,018 Prozent´Prozent bewirken.

Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, erklärte: "Die europäischen Unternehmen sollten sich für die Finanzierungsquelle entscheiden können, die für ihr Wachstum und ihr Geschäftsmodell am besten geeignet ist. Dadurch, dass neues Eigenkapital steuerlich abzugsfähig wird, wie dies bei Fremdkapital bereits der Fall ist, wird mit diesem Vorschlag der Anreiz verringert, sich weiter zu verschulden, und die Unternehmen werden in die Lage versetzt, ihre Finanzierungsentscheidungen allein aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen zu treffen. Als Teil der Agenda der EU für ein faires und effizientes Steuersystem wird der Zugang der EU-Unternehmen, vor allem Start-ups und KMU, zu Finanzmitteln erleichtert und die Schaffung eines echten Binnenmarkts für Kapital gefördert. Dies ist sehr wichtig für den grünen und den digitalen Wandel, die neue Investitionen in innovative Technologien erfordern, die wiederum mit mehr Eigenkapital finanziert werden könnten."

Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni fügte hinzu: "In diesen schwierigen und unsicheren Zeiten müssen wir nicht nur unseren Unternehmen helfen, die unmittelbaren Herausforderungen zu bewältigen, sondern auch ihre künftige Entwicklung unterstützen. Wir ergreifen Maßnahmen, damit Eigenkapital für Unternehmen, die eine Kapitalerhöhung vornehmen wollen, steuerlich genauso vorteilhaft ist wie Fremdkapital. Wir wollen ein wirksames Instrument für innovative Start-ups und KMU in der ganzen EU schaffen. Diese harmonisierte Lösung zur Reduzierung von steuerbedingten Verschuldungsanreizen wird Europas Unternehmensumfeld vorhersehbarer und wettbewerbsfähiger machen und die Entwicklung unserer Kapitalmarktunion ankurbeln. Unser Vorschlag wird den Unternehmen helfen, eine solide Kapitalstruktur aufzubauen, weniger anfällig zu werden und Investitionen zu wagen. Das sind gute Aussichten für Beschäftigung und Wachstum in Europa."

Der grüne und der digitale Wandel erfordern neue Investitionen in innovative Technologien. Die Besteuerung spielt eine wichtige Rolle dabei, die Unternehmen zu ermutigen und in die Lage zu versetzen, sich nachhaltig zu entwickeln und nachhaltig zu wachsen. Ein Freibetrag für die Eigenkapitalfinanzierung kann – insbesondere Start-ups und KMU – erhebliche Investitionen in Spitzentechnologien erleichtern. Eigenkapital ist vor allem für schnell wachsende innovative Unternehmen in frühen Entwicklungsphasen und Scale-ups, die in weltweiten Wettbewerb treten wollen, von großer Bedeutung.

Hintergrund
DEBRA ist eine Folgemaßnahme zu der Mitteilung über eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert, in der eine langfristige Vision für ein faires und nachhaltiges Unternehmensumfeld und EU-Steuersystem sowie gezielte Maßnahmen zur Förderung produktiver Investitionen und des Unternehmertums und zur Gewährleistung einer effektiven Besteuerung dargelegt werden. Der Vorschlag unterstützt außerdem den EU-Aktionsplan zur Kapitalmarktunion, der Unternehmen vor allem in der Zeit nach der Pandemie bei der Kapitalbeschaffung helfen soll. Mit der Kapitalmarktunion werden Anreize für langfristige Investitionen geschaffen, um den nachhaltigen und den digitalen Wandel der EU-Wirtschaft zu fördern.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 30.05.22
Newsletterlauf: 25.07.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen