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Euro-7-Norm mit neuen Anforderungen


EU-Kommission schlägt neue Euro-7-Normen zur Verringerung der Schadstoffemissionen von Fahrzeugen und zur Verbesserung der Luftqualität vor
Die Euro-7-Normen und die CO2-Emissionsnormen für Fahrzeuge ergänzen sich gegenseitig



Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Verringerung der Luftverschmutzung durch in der EU verkaufte neue Kraftfahrzeuge vorgelegt, damit das Null-Schadstoff-Ziel des europäischen Grünen Deals erreicht werden kann. Gleichzeitig sollen Fahrzeuge für die Verbraucherinnen und Verbraucher erschwinglich bleiben und die Wettbewerbsfähigkeit der EU gefördert werden.

Der Straßenverkehr ist die größte Quelle der Luftverschmutzung in Städten. Mit den neuen Euro-7-Normen werden sauberere Fahrzeuge auf den Straßen und eine bessere Luftqualität zum Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt gewährleistet. Die Euro-7-Normen und die CO2-Emissionsnormen für Fahrzeuge ergänzen sich gegenseitig, damit eine hohe Luftqualität für die Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist, da insbesondere die zunehmende Verbreitung von Elektrofahrzeugen auch gewisse Vorteile in Bezug auf die Luftqualität mit sich bringt. Die beiden Regelungen geben der Automobillieferkette eine klare Richtung für die Verringerung der Schadstoffemissionen, einschließlich durch Einsatz digitaler Technologien, vor.

Die neuen Euro-7-Emissionsnormen stellen sicher, dass Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse unter realen Fahrbedingungen, die die Lage in Städten mit den größten Luftverschmutzungsproblemen besser widerspiegeln, wesentlich sauberer sind – und das über einen erheblich längeren Zeitraum. Der Vorschlag betrifft Emissionen aus Auspuffanlagen sowie von Bremsen und Reifen. Ferner leisten sie einen Beitrag zur Erreichung der von der Kommission am 26. Oktober 2022 vorgeschlagenen neuen strengeren Luftqualitätsnormen.

Während mit den CO2-Emissionsvorschriften die Verbreitung von emissionsfreien Fahrzeugen mit vorangetrieben wird, ist es wichtig, dafür zu sorgen, dass alle Fahrzeuge im Straßenverkehr wesentlich sauberer werden. Ab 2035 dürfen in der EU nur noch CO2-emissionsfreie Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge verkauft werden. Trotzdem dürften im Jahr 2050 noch mehr als 20 Prozent der Pkw und leichten Nutzfahrzeuge und mehr als die Hälfte der schwereren Fahrzeuge auf unseren Straßen weiterhin Schadstoffe aus dem Auspuff ausstoßen. Auch batteriebetriebene Elektrofahrzeuge verursachen nach wie vor Umweltverschmutzung durch Bremsen und Mikroplastik aus Reifen.

Durch die Euro-7-Vorschriften werden all diese Emissionen verringert während die Fahrzeuge für die Verbraucherinnen und Verbraucher erschwinglich bleiben.

Die neuen Anforderungen auf der Grundlage der Euro-7-Normen:
Mit dem Vorschlag werden die zuvor getrennten Emissionsvorschriften für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Euro 6) sowie für Lastkraftwagen und Busse (Euro VI) ersetzt und vereinfacht. In den Euro-7-Normen werden Emissionsgrenzwerte für alle Kraftfahrzeuge, d. h. Pkw, Lieferwagen, Busse und Lastkraftwagen, in einem einzigen Regelwerk zusammengefasst. Die neuen Vorschriften sind kraftstoff- und technologieneutral; mit ihnen werden die gleichen Grenzwerte festgelegt, unabhängig davon, ob ein Fahrzeug mit Benzin, Diesel, Strom oder alternativen Kraftstoffen betrieben wird. Sie tragen zu Folgendem bei:

Verminderung der Emissionen luftverunreinigender Stoffe aus allen Neufahrzeugen: ein breiteres Spektrum von Fahrbedingungen, die von den Emissionsprüfungen auf der Straße abgedeckt werden. In diesen werden sich die unterschiedlichen Bedingungen, denen Fahrzeuge in Europa typischerweise ausgesetzt sind, besser widerspiegeln; darunter beispielsweise Temperaturen von bis zu 45 °C oder kurze Fahrten, die für die tägliche Fahrt zur Arbeit typisch sind.
Aktualisierung und Verschärfung der Grenzwerte für Schadstoffemissionen: die Grenzwerte für Lastkraftwagen und Busse werden verschärft, während die niedrigsten geltenden Grenzwerte für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge nun unabhängig von dem Kraftstoff, mit dem das Fahrzeug betrieben wird, gelten. Mit den neuen Vorschriften werden auch Emissionsgrenzwerte für zuvor nicht regulierte Schadstoffe wie die Emission von Distickstoffoxid durch schwere Nutzfahrzeuge festgelegt.

Regulierung der Emissionen, die durch Bremsen und Reifen entstehen: die Euro-7-Normen werden die ersten weltweite Emissionsnormen sein, die über die Regulierung der Auspuffemissionen hinausgehen und zusätzliche Grenzwerte für die Partikelemissionen von Bremsen und Regeln für die Emission von Mikroplastik durch Reifen festlegen. Diese Vorschriften gelten für alle Fahrzeuge, auch für Elektrofahrzeuge.

Sicherstellung, dass Neufahrzeuge länger sauber bleiben: alle Fahrzeuge müssen die Vorschriften für einen längeren Zeitraum als bisher einhalten. Die Einhaltung der Vorschriften für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge wird überprüft, bis diese Fahrzeuge 200.000 km erreichen und 10 Jahre alt sind. Dies bedeutet eine Verdoppelung der Anforderungen an die Haltbarkeit nach den Euro-6/VI-Regeln (100.000 Kilometer und fünf Jahre). Ähnliche Änderungen werden an den Regeln für Busse und Lastkraftwagen vorgenommen.

Unterstützung des Einsatzes von Elektrofahrzeugen: die neuen Vorschriften werden die Haltbarkeit der Batterien, die in Pkw und leichte Nutzfahrzeuge eingebaut sind, um das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in Elektrofahrzeuge zu stärken. So wird es auch seltener notwendig sein, die Batterien zu einem frühen Zeitpunkt in der Lebensdauer des Fahrzeugs zu ersetzen. Dadurch wird der Bedarf an neuen kritischen Rohstoffen, die für die Herstellung von Batterien erforderlich sind, verringert.

Umfassende Nutzung digitaler Möglichkeiten: Die Euro-7-Regeln werden sicherstellen, dass Fahrzeuge nicht manipuliert werden und die Emissionen von den Behörden über Sensoren im Fahrzeug zur Messung der Emissionen während der gesamten Lebensdauer eines Fahrzeugs leicht kontrolliert werden können.

Nächste Schritte
Der Vorschlag der Kommission wird dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt, damit er von den Mitgesetzgebern angenommen werden kann.

Hintergrund
Der Straßenverkehr ist die größte Quelle der Luftverschmutzung in Städten. Im Jahr 2018 stammten mehr als 39 Prozent der NOx-Emissionen und 10 Prozent der primären Feinstaubemissionen (PM2,5 und PM10) in der EU aus dem Straßenverkehr. In Städten liegt dieser Anteil noch höher, da dort der Straßenverkehr in der Regel die Hauptursache für Luftverschmutzung ist. Schätzungen zufolge war der Straßenverkehr im Jahr 2018 in der EU-28 für etwa 70 000 vorzeitige Todesfälle verantwortlich.

Im Jahr 2035 wird die Euro-7-Norm die NOx-Gesamtemissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen um 35 Prozent gegenüber Euro 6 und bei Bussen und Lastkraftwagen um 56 Prozent gegenüber Euro VI senken. Gleichzeitig wird der Partikelausstoß aus dem Auspuffrohr bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen um 13 Prozent und bei Bussen und Lastkraftwagen um 39 Prozent gesenkt, während von Fahrzeugbremsen 27 Prozent weniger Partikel abgegeben werden.

Nach dem Dieselgate-Skandal hat die Kommission neue Prüfungen zur Messung der Emissionen unter Realbedingungen (RDE-Methode) eingeführt und die Marktüberwachungsbefugnisse der Mitgliedstaaten und der Kommission erweitert, damit sichergestellt ist, dass die Fahrzeuge so sauber sind, wie es im Rahmen der Euro-6-Normen erwartet werden kann.

Die Vorschriften zu Schadstoffemissionen ergänzen die Vorschriften zu CO2-Emissionen. Das vereinbarte Ziel einer Verringerung der CO2-Emissionen um 100 Prozent bis 2035 für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge wurde in diesem Vorschlag berücksichtigt. Die Kommission wird in den kommenden Monaten CO2-Normen für Lastkraftwagen und Busse überprüfen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 16.11.22
Newsletterlauf: 15.02.22


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