Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Europäische Datenräume weiter vorantreiben


Kommission begrüßt politische Einigung über Förderung der gemeinsamen Datennutzung
Das im November 2020 vorgeschlagene Daten-Governance-Gesetz soll die Grundlage für eine neue europäische Art der Daten-Governance schaffen – im Einklang mit dem EU-Recht, z. B. im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten (DSGVO), den Verbraucherschutz und die Wettbewerbsvorschriften



Die Europäische Kommission begrüßt die politische Einigung über ein europäisches Daten-Governance-Gesetz, die das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten erzielt haben. Die Trilogverhandlungen sind nun abgeschlossen, sodass der Weg frei ist für die Verabschiedung des endgültigen Wortlauts des Rechtstexts durch das Europäische Parlament und den Rat.

Die Exekutiv-Vizepräsidentin für ein Europa für das digitale Zeitalter, Margrethe Vestager, erklärte dazu: "Diese Verordnung bildet den Grundstein für den Aufbau einer soliden und fairen datengetriebenen Wirtschaft. Es geht darum, die richtigen Bedingungen für einen vertrauenswürdigen Datenaustausch im Einklang mit unseren europäischen Werten und Grundrechten zu schaffen. Wir schaffen ein sicheres Umfeld, in dem Daten über Sektoren und Mitgliedstaaten hinweg zum Wohl der Gesellschaft und der Wirtschaft gemeinsam genutzt werden können."

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton ergänzte: "Mit dem vereinbarten Daten-Governance-Gesetz schaffen wir ein gemeinsames Konzept für die gemeinsame Datennutzung – den europäischen Weg. Wir erleichtern den zunehmenden Fluss von Industriedaten über Sektoren und Mitgliedstaaten hinweg, um Europa zum weltweit wichtigsten Datenkontinent zu machen. Dazu bauen wir Vertrauen auf und geben den Personen und Unternehmen, die solche Daten hervorbringen, das Steuer in die Hand, damit sie die Kontrolle über die von ihnen erzeugten Daten behalten. Kurz gesagt: wir schaffen einen offenen, aber dennoch souveränen Binnenmarkt für Daten."

Das im November 2020 vorgeschlagene Daten-Governance-Gesetz soll die Grundlage für eine neue europäische Art der Daten-Governance schaffen – im Einklang mit dem EU-Recht, z. B. im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten (DSGVO), den Verbraucherschutz und die Wettbewerbsvorschriften. Dank dieser neuen Verordnung werden in der EU über Sektoren und Mitgliedstaaten hinweg mehr Daten zur Verfügung stehen und ausgetauscht werden. Dies wird die gemeinsame Datennutzung und die Entwicklung gemeinsamer europäischer Datenräume (z. B. für Fertigung, Kulturerbe und Gesundheit) fördern, wie in der europäischen Datenstrategie angekündigt.

Nächste Schritte
Die zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission erzielte politische Einigung muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich verabschiedet werden.

Die Kommission wird in Kürze in einer zweiten wichtigen Gesetzgebungsinitiative auch noch das Datengesetz vorschlagen, damit Wirtschaft und Gesellschaft den größtmöglichen Nutzen aus Daten ziehen können. Das Datengesetz soll den Datenaustausch zwischen Unternehmen untereinander sowie zwischen Unternehmen und Behörden fördern. Vom 3. Juni bis zum 3. September 2021 lief dazu eine öffentliche Konsultation, deren Ergebnisse in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.

Zusätzlich zu diesen beiden einander ergänzenden Initiativen wird die Kommission europäische Datenräume weiter vorantreiben und finanzieren, um Daten in wichtigen strategischen Sektoren und in Bereichen von öffentlichem Interesse wie Gesundheit, Landwirtschaft und Fertigung zusammenzuführen.

Hintergrund
Der am 25. November 2020 vorgelegte Vorschlag für ein Daten-Governance-Gesetz ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der europäischen Datenstrategie verabschiedet wird.

Die Verordnung umfasst
>> Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens in die gemeinsame Nutzung von Daten, da fehlendes Vertrauen derzeit ein großes Hindernis darstellt und hohe Kosten verursacht;
>> neue EU-Vorschriften zur Neutralität, die die neuartige Funktion von Datenmittlern als vertrauenswürdige Organisatoren der gemeinsamen Datennutzung vorsehen;
>> Maßnahmen zur Erleichterung der Weiterverwendung bestimmter im Besitz des öffentlichen Sektors befindlicher Daten. So könnte beispielsweise die Weiterverwendung medizinischer Daten – unter klaren Voraussetzungen – die Erforschung von Heilmitteln für seltene oder chronische Krankheiten voranbringen;

>> Werkzeuge, mit denen die Europäerinnen und Europäer die Kontrolle über die Nutzung der von ihnen erzeugten Daten erlangen. Diese Erleichterungen und die größere Sicherheit erhöhen die Bereitschaft von Unternehmen und Einzelpersonen, unter klaren Bedingungen ihre Daten für das Gemeinwohl freiwillig zur Verfügung zu stellen.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 05.12.21
Newsletterlauf: 15.02.22


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen