Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Compliance für EU-Kommissare


Neuer Verhaltenskodex schafft strengere Ethikregeln für EU-Kommissionsmitglieder
Strengere Regeln gelten auch für die finanziellen Interessen von Kommissionsmitgliedern



Für alle EU-Kommissare gelten ein strengerer Verhaltenskodex, wie von Kommissionspräsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union angekündigt. Darunter fällt eine Verlängerung der "Karenzzeit" für Kommissare von 18 auf 24 Monate und auf drei Jahre für den Kommissionspräsidenten nach Beendigung ihre Amtszeit. Strengere Regeln gelten auch für die finanziellen Interessen von Kommissionsmitgliedern. Zudem wird ein unabhängiger, mit erweiterten Befugnissen ausgestatteter Ethikausschuss geschaffen, der eine strengere Kontrolle gewährleistet und der Kommission in ethischen Fragen beratend zur Seite steht. Der neue Verhaltenskodex ist eines der Ergebnisse des von Präsident Juncker seit Beginn seiner Amtszeit gezeigten Engagements für mehr Transparenz.

Der neue Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder enthält u. a. folgende Verbesserungen:

>> Tätigkeiten nach Beendigung der Amtszeit: Der neue Verhaltenskodex sieht eine Verlängerung der "Karenzzeit" vor: Diese beträgt gegenwärtig 18 Monate und soll für ehemalige Kommissionsmitglieder auf zwei Jahre und für den Präsidenten der Kommission auf drei Jahre angehoben werden. Während dieser Karenzzeit müssen ehemalige Mitglieder der Kommission diese vor Annahme einer neuen Tätigkeit informieren. Bestimmte Aktivitäten, wie etwa Lobbyarbeit bei Mitgliedern oder Bediensteten der Kommission, sind Beschränkungen unterworfen.

>> Vermeidung von Interessenskonflikten: Im neuen Verhaltenskodex wird zum ersten Mal definiert, was unter einem "Interessenskonflikt" zu verstehen ist, und der Grundsatz festgelegt, dass Kommissionsmitglieder nicht nur Interessenskonflikte, sondern auch Situationen, die den Eindruck eines Interessenskonflikts erwecken könnten, vermeiden sollen. Haben ehemalige Mitglieder der Kommission die Absicht, in Bereichen tätig zu werden, die im Zusammenhang mit ihrem ehemaligen Ressort stehen, muss zunächst der unabhängige Ethikausschuss angehört werden. Ab jetzt werden sowohl die Entscheidungen der Kommission als auch die Stellungnahmen des Ausschusses zu diesen Entscheidungen veröffentlicht.

>> Finanzielle Interessen: Strengere Regeln gelten auch für die finanziellen Interessen von Kommissionsmitgliedern. Sie müssen jede Investition von mehr als 10 000 Euro angeben, und zwar unabhängig davon, ob diese einen Interessenskonflikt bewirken könnte oder nicht. Besteht im Zusammenhang mit einem Vermögenswert eines Kommissionsmitglieds ein Interessenskonflikt, so kann der Präsident die Veräußerung oder Übertragung des Vermögenswerts in einen "Blind Trust" verlangen. Die Kommissionsmitglieder sind - wie bislang auch - gehalten, ihre Erklärungen zu Beginn jedes Jahres zu aktualisieren.

>> Transparenz und Rechenschaftspflicht: Die Mitglieder der Kommission sind die besten Botschafter der Europäischen Union in den Mitgliedstaaten und in der Welt. Deshalb ermutigt Präsident Juncker sie weiter, zu reisen. Dies müssen sie jedoch möglichst kostengünstig tun. Angaben zu den Reisekosten jedes Kommissionsmitglieds werden alle zwei Monate publik gemacht. Die erste Veröffentlichung ist für Ende Februar 2018 geplant.

>>Durchsetzung der Vorschriften: Bei der Anwendung des Verhaltenskodexes wird das Kollegium durch einen neuen unabhängigen Ethikausschuss unterstützt, der eine stärkere Rolle spielen wird. Er darf zu allen ethischen Fragen beraten und kann zu Themen im Zusammenhang mit dem Kodex Empfehlungen aussprechen. Bei Verstößen gegen den Kodex, die es nicht rechtfertigen, sie dem Gerichtshof vorzulegen, kann die Kommission eine Verwarnung aussprechen und veröffentlichen. Dies ist eine neue Möglichkeit, von der die Juncker-Kommission unlängst Gebrauch gemacht hat und die jetzt in den neuen Vorschriften verankert wurde.

>> Möglichkeit für Kommissionsmitglieder, sich ohne Freistellung als Kandidaten zu den Wahlen für das Europäische Parlament aufstellen zu lassen: Sobald das Europäische Parlament der aktualisierten Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission zustimmt, wird dieser Vorschlag von Präsident Juncker vom November 2016Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••, der ebenfalls Teil des überarbeiteten Verhaltenskodexes ist, zur Anwendung gelangen. Die Abstimmung im Europäischen Parlament ist für den 7. Februar geplant.

Nächste Schritte:
Der neue Verhaltenskodex gilt für alle derzeitigen Mitglieder der Juncker-Kommission.

Als Teil ihrer Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht wird die Kommission schließlich jährlich einen Bericht über die Anwendung des Verhaltenskodexes veröffentlichen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.02.18
Newsletterlauf: 09.04.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Umweltstraftaten bestrafen

    Die Europäische Kommission begrüßt zwei politische Einigungen, die das Europäische Parlament und die EU-Staaten im Bereich Umweltpolitik erzielt haben: Zum einen geht es um neue Regeln für die Verbringung von Abfällen. Diese Regeln sollen verhindern, dass die EU ihre ökologischen Herausforderungen in Drittländer exportiert. Die Ausfuhr von Kunststoffabfällen aus der EU in Nicht-OECD-Länder wird verboten.

  • Gestrafftes Verfahren für den Datenaustausch

    Eine neue EU-Verordnung wird Gastgebern und Plattformen in der EU bei Kurzzeitvermietung klare Regeln für die Erhebung und Weitergabe von Daten vorgeben. Das Europäische Parlament und der Rat haben zu dem von der Kommission vor gut einem Jahr vorgelegten Vorschlag eine Einigung erzielt.

  • EU stärkt Schutz vor gefährlichen Chemikalien

    Die Europäische Kommission will den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor den gefährlichen Chemikalien Blei und Diisocyanaten stärken und begrüßt die erzielte politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Vorschlag der Kommission zur Änderung zweier Regelungen.

  • EU-weite Methanverordnung

    Das Europäische Parlament und die EU-Staaten auf neue Regeln zur Eindämmung der Methanemissionen im EU-Energiesektor und bei Energieimporten geeinigt. Methan ist nach Kohlendioxid der zweitgrößte Verursacher des Klimawandels und ein starker Luftschadstoff.

  • Die DSA einhalten

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Auskunftsersuchen an Amazon gerichtet. In dem Ersuchen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) fordert die Kommission das Unternehmen auf, mehr Informationen über seine Maßnahmen für einen besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Internet vorzulegen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen