Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Compliance für EU-Kommissare


Neuer Verhaltenskodex schafft strengere Ethikregeln für EU-Kommissionsmitglieder
Strengere Regeln gelten auch für die finanziellen Interessen von Kommissionsmitgliedern



Für alle EU-Kommissare gelten ein strengerer Verhaltenskodex, wie von Kommissionspräsident Juncker in seiner Rede zur Lage der Union angekündigt. Darunter fällt eine Verlängerung der "Karenzzeit" für Kommissare von 18 auf 24 Monate und auf drei Jahre für den Kommissionspräsidenten nach Beendigung ihre Amtszeit. Strengere Regeln gelten auch für die finanziellen Interessen von Kommissionsmitgliedern. Zudem wird ein unabhängiger, mit erweiterten Befugnissen ausgestatteter Ethikausschuss geschaffen, der eine strengere Kontrolle gewährleistet und der Kommission in ethischen Fragen beratend zur Seite steht. Der neue Verhaltenskodex ist eines der Ergebnisse des von Präsident Juncker seit Beginn seiner Amtszeit gezeigten Engagements für mehr Transparenz.

Der neue Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder enthält u. a. folgende Verbesserungen:

>> Tätigkeiten nach Beendigung der Amtszeit: Der neue Verhaltenskodex sieht eine Verlängerung der "Karenzzeit" vor: Diese beträgt gegenwärtig 18 Monate und soll für ehemalige Kommissionsmitglieder auf zwei Jahre und für den Präsidenten der Kommission auf drei Jahre angehoben werden. Während dieser Karenzzeit müssen ehemalige Mitglieder der Kommission diese vor Annahme einer neuen Tätigkeit informieren. Bestimmte Aktivitäten, wie etwa Lobbyarbeit bei Mitgliedern oder Bediensteten der Kommission, sind Beschränkungen unterworfen.

>> Vermeidung von Interessenskonflikten: Im neuen Verhaltenskodex wird zum ersten Mal definiert, was unter einem "Interessenskonflikt" zu verstehen ist, und der Grundsatz festgelegt, dass Kommissionsmitglieder nicht nur Interessenskonflikte, sondern auch Situationen, die den Eindruck eines Interessenskonflikts erwecken könnten, vermeiden sollen. Haben ehemalige Mitglieder der Kommission die Absicht, in Bereichen tätig zu werden, die im Zusammenhang mit ihrem ehemaligen Ressort stehen, muss zunächst der unabhängige Ethikausschuss angehört werden. Ab jetzt werden sowohl die Entscheidungen der Kommission als auch die Stellungnahmen des Ausschusses zu diesen Entscheidungen veröffentlicht.

>> Finanzielle Interessen: Strengere Regeln gelten auch für die finanziellen Interessen von Kommissionsmitgliedern. Sie müssen jede Investition von mehr als 10 000 Euro angeben, und zwar unabhängig davon, ob diese einen Interessenskonflikt bewirken könnte oder nicht. Besteht im Zusammenhang mit einem Vermögenswert eines Kommissionsmitglieds ein Interessenskonflikt, so kann der Präsident die Veräußerung oder Übertragung des Vermögenswerts in einen "Blind Trust" verlangen. Die Kommissionsmitglieder sind - wie bislang auch - gehalten, ihre Erklärungen zu Beginn jedes Jahres zu aktualisieren.

>> Transparenz und Rechenschaftspflicht: Die Mitglieder der Kommission sind die besten Botschafter der Europäischen Union in den Mitgliedstaaten und in der Welt. Deshalb ermutigt Präsident Juncker sie weiter, zu reisen. Dies müssen sie jedoch möglichst kostengünstig tun. Angaben zu den Reisekosten jedes Kommissionsmitglieds werden alle zwei Monate publik gemacht. Die erste Veröffentlichung ist für Ende Februar 2018 geplant.

>>Durchsetzung der Vorschriften: Bei der Anwendung des Verhaltenskodexes wird das Kollegium durch einen neuen unabhängigen Ethikausschuss unterstützt, der eine stärkere Rolle spielen wird. Er darf zu allen ethischen Fragen beraten und kann zu Themen im Zusammenhang mit dem Kodex Empfehlungen aussprechen. Bei Verstößen gegen den Kodex, die es nicht rechtfertigen, sie dem Gerichtshof vorzulegen, kann die Kommission eine Verwarnung aussprechen und veröffentlichen. Dies ist eine neue Möglichkeit, von der die Juncker-Kommission unlängst Gebrauch gemacht hat und die jetzt in den neuen Vorschriften verankert wurde.

>> Möglichkeit für Kommissionsmitglieder, sich ohne Freistellung als Kandidaten zu den Wahlen für das Europäische Parlament aufstellen zu lassen: Sobald das Europäische Parlament der aktualisierten Rahmenvereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission zustimmt, wird dieser Vorschlag von Präsident Juncker vom November 2016Diesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN•••, der ebenfalls Teil des überarbeiteten Verhaltenskodexes ist, zur Anwendung gelangen. Die Abstimmung im Europäischen Parlament ist für den 7. Februar geplant.

Nächste Schritte:
Der neue Verhaltenskodex gilt für alle derzeitigen Mitglieder der Juncker-Kommission.

Als Teil ihrer Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht wird die Kommission schließlich jährlich einen Bericht über die Anwendung des Verhaltenskodexes veröffentlichen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 23.02.18
Newsletterlauf: 09.04.18


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

  • Ein verstärkter industrieller Ansatz

    Die EU-Kommission hat eine Mitteilung angenommen, in der sie zu einer Reihe von Energiewende-Dialogen über die Umwandlung Europas in eine saubere, ressourceneffiziente, gerechte und wettbewerbsfähige Wirtschaft Bilanz zieht. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte in ihrer Rede zur Lage der Union 2023 die Aufnahme von Energiewende-Dialogen angekündigt. In diesem Rahmen soll zusammen mit der europäischen Industrie und den Sozialpartnern erörtert werden, wie die Umsetzung des europäischen Grünen Deals gestärkt und gefördert werden kann, was wiederum zu einem verstärkten industriellen Ansatz beiträgt.

  • Grünen Wandel beschleunigen

    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

  • Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Erfüllung von Umweltschutzauflagen

    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen