Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bessere Rettungschancen für Unternehmen


Neue Vorschriften zur Vereinfachung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren traten in Kraft
Die neue Insolvenzverordnung erleichtert grenzüberschreitende Insolvenzverfahren innerhalb der EU und beugt Insolvenztourismus vor



Die neuen Vorschriften zu grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren, die 2012 von der Kommission vorgeschlagen und 2015 von den gesetzgebenden Organen der EU angenommen wurden, traten in der gesamten Europäischen Union in Kraft. Mit den neuen Vorschriften soll die Beitreibung von Forderungen in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren vereinfacht werden. Sie werden Unternehmen die Restrukturierung und Gläubigern die Realisierung von Rückzahlungsforderungen erleichtern, da sie Wirksamkeit und Effizienz von Insolvenzverfahren zur grenzüberschreitenden Schuldenbeitreibung sicherstellen. Im Mittelpunkt der Verordnung stehen die Lösung von Zuständigkeitskonflikten und kollisionsrechtliche Lösungen in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren. Darüber hinaus gewährleistet sie die Anerkennung von Urteilen mit Insolvenzbezug in der ganzen EU.

Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, erklärte hierzu: "In einem echten Binnenmarkt sollten Konflikte darüber, welche nationalen Vorschriften anzuwenden sind, Unternehmen nicht bei einer notwendigen Restrukturierung und nationale Grenzen Gläubiger nicht bei der Geltendmachung ihrer Forderungen behindern. Diese neuen Vorschriften schaffen größere Rechtssicherheit und fördern damit Unternehmen und Investitionen. Wir müssen jedoch noch einen Schritt weiter gehen und mit gemeinsamen EU-Vorschriften, wie sie die Kommission bereits vorgeschlagen hat, sicherstellen, dass sich Unternehmen frühzeitig restrukturieren."

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erläuterte: "Die neue Insolvenzverordnung erleichtert grenzüberschreitende Insolvenzverfahren innerhalb der EU und beugt ‚Insolvenztourismus‘ vor. Mit den neuen Vorschriften im Bereich Restrukturierung und zweite Chance wird der Insolvenz-Rechtsrahmen Investitionshindernisse beseitigen und redliche Unternehmer unterstützen."

Hauptmerkmale der neuen Vorschriften
Weiter gefasster Anwendungsbereich:
Die neuen Vorschriften gelten für ein breiteres Spektrum nationaler Restrukturierungsverfahren. Bestimmte moderne und effiziente nationale Restrukturierungsverfahren sind von den alten Vorschriften nicht erfasst und können daher in grenzüberschreitenden Verfahren bislang nicht angewandt werden. Ab jetzt können zeitgemäße nationale Restrukturierungsverfahren genutzt werden, um Unternehmen zu retten oder Geld von Schuldnern in anderen EU-Ländern einzutreiben.

Mehr Rechtssicherheit und Unterbindung von "Insolvenztourismus": Wenn ein Schuldner umsiedelt und kurz darauf Insolvenz anmeldet, müssen die Gerichte künftig alle Umstände des Falles sorgfältig prüfen, um festzustellen, ob die Umsiedlung tatsächlich erfolgt ist und ob sie auf die Ausnutzung laxerer Insolvenzvorschriften abzielt. Die Gerichte müssen sich vergewissern, dass der Schuldner kein "Insolvenztourist" ist.

Bessere Rettungschancen für Unternehmen: "Sekundärverfahren" (die von Gerichten in einem anderen EU-Mitgliedstaat eröffnet werden als dem, in dem das Unternehmen seinen satzungsmäßigen Sitz hat) werden durch die neuen Vorschriften verhindert. Die grenzüberschreitende Restrukturierung von Unternehmen gestaltet sich dadurch in Zukunft einfacher. Gleichzeitig enthalten die Vorschriften auch Garantien, die die Interessen lokaler Gläubiger absichern.

Gruppeninsolvenzverfahren: Die neuen Vorschriften schaffen einen Rahmen für Gruppeninsolvenzverfahren. Dieser macht Insolvenzverfahren, an denen verschiedene Mitglieder einer Unternehmensgruppe beteiligt sind, effizienter. Darüber hinaus verbessert er die Chancen, eine Unternehmensgruppe im Ganzen zu retten.

Verknüpfung von Insolvenzregistern: Bis Sommer 2019 werden die elektronischen Insolvenzregister aller EU-Mitgliedstaaten miteinander gekoppelt. Informationen über Insolvenzverfahren in anderen EU-Ländern werden dadurch leichter zugänglich.

Hintergrund
Die Europäische Kommission legte 2012 einen Vorschlag zur Aktualisierung der Verordnung aus dem Jahr 2000 vor, um die Anwendung einiger Bestimmungen zu verbessern und damit eine wirksamere Abwicklung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren zu ermöglichen. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union nahmen diesen Vorschlag am 20. Mai 2015 an. Die neue Verordnung tritt heute in Kraft.
Im Jahr 2014 hat die Kommission des Weiteren eine Empfehlung zu den Themen Restrukturierung und zweite Chancen vorgelegt. Die Kommission hat die Umsetzung dieser Empfehlung durch die Mitgliedstaaten überprüft und dabei festgestellt, dass die Vorschriften sich weiterhin unterscheiden und in manchen Ländern ihre Wirkung nicht entfalten.

Daher hat die Europäische Kommission im November 2016 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Unternehmensinsolvenz vorgelegt, der insbesondere auf eine Vereinfachung der frühzeitigen Restrukturierung und der zweiten Chance abzielt.

Diese beiden Rechtsakte – die neue Insolvenzverordnung und die vorgeschlagene Richtlinie – werden einen in sich geschlossenen Rahmen schaffen, der Wachstum und Unternehmern zugute kommt.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 28.06.17
Home & Newsletterlauf: 10.07.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen