Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kontrolle über die Gesamtheit von Opel


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme von Opel durch Peugeot
Was Herstellung und Verkauf von Kraftfahrzeugen betrifft, sind die gemeinsamen Marktanteile der beiden Unternehmen auf allen betroffenen Märkten vergleichsweise gering



Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Opel durch Peugeot auf der Grundlage der Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Nach eingehender Prüfung stellt die Kommission fest, dass das Vorhaben auf den betroffenen Märkten keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwerfen würde. Gegenstand des Vorhabens ist die Übernahme der mit Opel verbundenen Vermögenswerte und Beteiligungen durch die Peugeot S.A. ("PSA"). Damit erwirbt PSA die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Opel.

Untersuchung der Kommission
Da sowohl PSA als auch Opel in der Herstellung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen tätig sind, hat die Kommission die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Automobilmärkte sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene geprüft.

Darüber hinaus hat die Kommission die Tätigkeiten der Unternehmen geprüft, die sich im Bereich des Groß- und Einzelhandels mit Pkw und leichten Nutzfahrzeugen überschneiden.

Die Untersuchung der Kommission ergab Folgendes:
Was Herstellung und Verkauf von Kraftfahrzeugen betrifft, sind die gemeinsamen Marktanteile der beiden Unternehmen auf allen betroffenen Märkten vergleichsweise gering. Nur auf zwei nationalen Märkten (Estland und Portugal) erreichen die Unternehmen im Bereich der leichten Nutzfahrzeuge einen gemeinsamen Marktanteil von mehr als 40 Prozent, wobei der Zuwachs auf jedem der Märkte jedoch unter 5 Prozent beträgt. Was die anderen betroffenen Märkte betrifft, bleiben die Marktanteile weiterhin gering. Außerdem ergab die Untersuchung der Kommission, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgegangene Unternehmen weiterhin einem starken Wettbewerb seitens anderer Hersteller wie Renault, Volkswagen, Daimler, Ford, Fiat und verschiedener asiatischer Wettbewerber ausgesetzt sein wird.

Was die Groß- und Einzelhandelsmärkte betrifft, schloss die Kommission aus, dass das Vorhaben nachteilige Auswirkungen haben könnte, da PSA und Opel unterschiedliche Vertriebskanäle nutzen und unabhängige Einzelhändler, Importeure und Händler haben.

Daher zog die Kommission den Schluss, dass das Vorhaben auf den fraglichen Märkten keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwerfen würde.

Unternehmen und Produkte
Das Unternehmen Peugeot S.A. produziert und vertreibt weltweit Pkw und leichte Nutzfahrzeuge unter den Marken Peugeot, Citroën und DS.
Das Unternehmen Opel, das derzeit von der General Motors Company kontrolliert wird, vereint das europäische Automobilgeschäft von General Motors unter den Marken Opel und Vauxhall. Opel produziert und vertreibt Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 18.07.17
Home & Newsletterlauf: 11.08.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen