Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Kontrolle über die Gesamtheit von Opel


Fusionskontrolle: Europäische Kommission genehmigt Übernahme von Opel durch Peugeot
Was Herstellung und Verkauf von Kraftfahrzeugen betrifft, sind die gemeinsamen Marktanteile der beiden Unternehmen auf allen betroffenen Märkten vergleichsweise gering



Die Europäische Kommission hat die Übernahme von Opel durch Peugeot auf der Grundlage der Fusionskontrollverordnung ohne Auflagen genehmigt. Nach eingehender Prüfung stellt die Kommission fest, dass das Vorhaben auf den betroffenen Märkten keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwerfen würde. Gegenstand des Vorhabens ist die Übernahme der mit Opel verbundenen Vermögenswerte und Beteiligungen durch die Peugeot S.A. ("PSA"). Damit erwirbt PSA die alleinige Kontrolle über die Gesamtheit von Opel.

Untersuchung der Kommission
Da sowohl PSA als auch Opel in der Herstellung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen tätig sind, hat die Kommission die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Automobilmärkte sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene geprüft.

Darüber hinaus hat die Kommission die Tätigkeiten der Unternehmen geprüft, die sich im Bereich des Groß- und Einzelhandels mit Pkw und leichten Nutzfahrzeugen überschneiden.

Die Untersuchung der Kommission ergab Folgendes:
Was Herstellung und Verkauf von Kraftfahrzeugen betrifft, sind die gemeinsamen Marktanteile der beiden Unternehmen auf allen betroffenen Märkten vergleichsweise gering. Nur auf zwei nationalen Märkten (Estland und Portugal) erreichen die Unternehmen im Bereich der leichten Nutzfahrzeuge einen gemeinsamen Marktanteil von mehr als 40 Prozent, wobei der Zuwachs auf jedem der Märkte jedoch unter 5 Prozent beträgt. Was die anderen betroffenen Märkte betrifft, bleiben die Marktanteile weiterhin gering. Außerdem ergab die Untersuchung der Kommission, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgegangene Unternehmen weiterhin einem starken Wettbewerb seitens anderer Hersteller wie Renault, Volkswagen, Daimler, Ford, Fiat und verschiedener asiatischer Wettbewerber ausgesetzt sein wird.

Was die Groß- und Einzelhandelsmärkte betrifft, schloss die Kommission aus, dass das Vorhaben nachteilige Auswirkungen haben könnte, da PSA und Opel unterschiedliche Vertriebskanäle nutzen und unabhängige Einzelhändler, Importeure und Händler haben.

Daher zog die Kommission den Schluss, dass das Vorhaben auf den fraglichen Märkten keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwerfen würde.

Unternehmen und Produkte
Das Unternehmen Peugeot S.A. produziert und vertreibt weltweit Pkw und leichte Nutzfahrzeuge unter den Marken Peugeot, Citroën und DS.
Das Unternehmen Opel, das derzeit von der General Motors Company kontrolliert wird, vereint das europäische Automobilgeschäft von General Motors unter den Marken Opel und Vauxhall. Opel produziert und vertreibt Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 18.07.17
Home & Newsletterlauf: 11.08.17



Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen